Keine schnelle Einigung bei Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat im März die Datenspeicherung auf Vorrat gekippt. Seitdem streitet die Koalition über neue Regeln. Innenminister de Maizière dringt auf eine baldige Lösung.

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Von
  • Marc-Oliver von Riegen
  • dpa

Fast ein halbes Jahr nach dem Stopp der bisherigen Datenspeicherung auf Vorrat zeichnet sich noch kein schnelles Ende des Koalitionsstreits ab. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) pocht auf eine zügige Neuregelung und sieht eine Schutzlücke besonders bei Straftaten im Internet. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnt dagegen vor Eile und verweist auf die laufende Debatte in Europa.

"Ich halte die Vorratsdatenspeicherung für fachlich zwingend geboten. Das Bundesverfassungsgericht hat neue Maßstäbe vorgegeben, die umzusetzen sind", sagte de Maizière der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. "Da haben wir einen Dissens. Ich bin aber guter Hoffnung, dass dieser aufzulösen ist."

Der Innenminister hält eine Neuregelung für dringend nötig. "Ich bin der Meinung, dass wir eine erhebliche Schutzlücke haben, vor allem bei den Straftaten, bei denen die Tat typischerweise im Internet stattfindet wie Kinderpornografie oder der Anleitung zum Bombenbau im Internet", sagte de Maizière. "Dort sind die Verbindungsdaten oft der einzige Ermittlungsansatz, um den hinter einer dynamischen IP-Adresse stehenden Täter identifizieren zu können."

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige gesetzliche Regelung im März gekippt. Telefon- und Internetdaten können deshalb nicht mehr ohne Anlass für sechs Monate gespeichert werden. CDU und CSU hatten gefordert, dass noch vor der Sommerpause die Weichen für eine Umsetzung der Karlsruher Entscheidung gestellt werden.

Die Justizministerin sieht keinen Zeitdruck. "Es wird da aus ihrer Sicht keinen nationalen Schnellschuss geben", sagte ein Ministeriumssprecher. Das Bundesverfassungsgericht habe die frühere Regelung für nichtig erklärt. Der Sprecher verwies darauf, dass noch eine Prüung ausstehe, ob die Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar sei. "Wir sind optimistisch, dass die Richtlinie noch einmal überarbeitet wird."

Die Justizministerin hält "Einfrieren" von Verbindungsdaten bis zu einer richterlichen Auswertungsgenehmigung (quick freeze) für sinnvoll. Das sieht de Maizière aber skeptisch. "Der Vorschlag für ein "quick freeze" als Alternative ist in bestimmten Fällen zwar richtig, vielfach werden aber durch Flatrates keine Verbindungsdaten mehr gespeichert", sagte er. Aus seiner Sicht könnte es außerdem in manchen Fällen schon zu spät sein. "Oft haben wir auch erst zeitlich viel später Ansätze für Ermittlungsverfahren." (anw)