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Wir speichern nicht - Weitere Informationen hier...

Kampagne: Stoppt die Vorratsdatenspeicherung 2.0! Print E-mail

 Kaum ist die unverhältnismäßige Vorratsspeicherung der Verbindungs- und Standortdaten der gesamten Bevölkerung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden, droht sie aufgrund vehementer Forderungen aus den Reihen der CDU/CSU wieder eingeführt zu werden.

Deshalb ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung alle freiheitsliebenden Bürger jetzt zur Hilfe auf: 

Überzeugen Sie die Bundestagsangeordneten, die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung zu verhindern und sich für eine Abschaffung der EU-Pflicht zur anlasslosen Datensammlung einzusetzen! 

  1. Kontaktieren Sie die Bundestagsabgeordneten Ihres Bundeslandes dazu am besten per Telefon (Anrufe finden erfahrungsgemäß die meiste Beachtung). Eine Liste der Telefonnummern Ihrer Abgeordneten haben wir für Sie zusammen gestellt.
     
  2. Mit unserer "Meinungsmaschine" können Sie einen Offenen Brief per E-Mail an alle Bundestagsabgeordneten der Koalition versenden lassen. Nutzen Sie die Möglichkeit, den Brief auszudrucken, weil Briefe und Faxe mehr Beachtung finden als E-Mails.

  3. Bitte tragen Sie alle Antworten, die Sie erhalten, in unser Wiki ein, indem Sie auf den Namen des/der Abgeordneten klicken.

Argumente der Befürworter widerlegt

Die folgenden Argumente können Ihnen von Nutzen sein:

Das Bundesverfassungsgericht hält die Vorratsdatenspeicherung im Grundsatz für verfassungskonform.

Das ist richtig, spricht aber nicht für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung:

  • Unsere Grundrechte müssen nicht immer so weit abgebaut werden, wie es die Verfassung eben noch zulässt.
  • Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention[3] und die EU-Grundrechtecharta. Diese Fragen behandelt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht.
  • Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung setzt vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen und Geschäftspartnern dem Risiko eines Bekanntwerdens aus und behindert sie dadurch unzumutbar.
  • Die Vorratsdatenspeicherung belastet Wirtschaft und Verbraucher unnötig mit Millionen von Euro, die an anderer Stelle wirklich wirksam in Kriminalprävention investiert werden könnten.
  • 70% der Bundesbürger lehnen die Vorratsdatenspeicherung ab[1] - ebenso wie 50 Berufs- und Wirtschaftsverbände.[2]

Ohne Vorratsdatenspeicherung können schwere Straftaten nicht mehr aufgeklärt werden.

Das ist falsch:

  • Auch ohne Vorratsdatenspeicherung stehen genügend betrieblich gespeicherte Daten, auf richterliche Anordnung gespeicherte Daten und andere Beweismittel zur Verfügung, um dieselbe Aufklärungsquote zu erreichen.
  • Staaten mit Vorratsdatenspeicherung klären nicht mehr Straftaten auf als Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung ("Aufklärungsquote").
  • Auch in Deutschland hat die Einführung der Vorratsdatenspeicherung am 01.01.2008 die Aufklärungsrate nicht erhöht (2007: 55,0%, 2008: 54,8%).
  • In Deutschland wurden wurden 2007 ohne Vorratsdatenspeicherung 84,4% aller in Deutschland registrierten Internetdelikte einschließlich der Verbreitung von Kinderpornografie erfolgreich aufgeklärt. Diese Zahl ist 2008 nicht gestiegen.
  • Außer in Deutschland werden weltweit Straftaten erfolgreich ohne Vorratsdatenspeicherung verfolgt, etwa in Belgien, Griechenland, Österreich, Schweden, Rumänien, Kanada und den USA.
  • Der Leiter des Max-Planck-Institus für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, Prof. Hans-Jörg Albrecht, erklärte gegenüber dem Spiegel, die Diskussion um Sicherheitslücken und angeblich nicht mehr aufklärbare Straftaten sei "überhaupt nicht nachvollziehbar" und "durch keinerlei Hinweis aus Forschung und Praxis belegt".

Eine EU-Richtlinie verpflichtet Deutschland zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung.

Das ist richtig, spricht aber nicht für die Vorratsdatenspeicherung, sondern gegen die EU-Richtlinie:

  • EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat eine Überprüfung der EU-Richtlinie angekündigt. Das Ergebnis der Überprüfung muss abgewartet werden.
  • In mehreren Staaten (z.B. Irland, Ungarn) sind Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung anhängig. Der Europäische Gerichtshof hat noch nicht darüber entschieden, ob die EU-Richtlinie zur flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta vereinbar ist. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs muss abgewartet werden.
  • Bei zwischenzeitlicher Nichtumsetzung der EU-Richtlinie wird nur ein weiteres neben den zurzeit 68 anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland[4] eingeleitet. Vier Jahre nach Erlass der EU-Richtlinie hat keines der anderen Länder, die sich der Umsetzung verweigern, auch nur einen Euro Strafe zahlen müssen.
  • Bundestag und Bundesregierung müssen sich auf EU-Ebene für die Abschaffung der schädlichen Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen.

Es besteht kein Anlass zur Sorge, weil Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung ist.

Es besteht die Gefahr, dass Bundesjustizministerin und FDP trotzdem der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung zustimmen:

  • Angesichts des massiven Drucks durch Bundesinnenminister, Bundeskanzlerin, Bundeskriminalamt und Polizeiverbänden ist unsicher, wie lange die Bundesjustizministerin auf Zeit spielen kann und wird. Die Abgeordneten müssen jetzt öffentlich Position beziehen.
  • Bundesjustizministerin und FDP haben eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung bislang nicht eindeutig abgelehnt und sich auch nicht klar für die Abschaffung der EU-Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Dabei heißt es im Wahlprogramm der FDP wörtlich:[5] "Die FDP fordert [...] die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung [...] Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt." Die FDP muss jetzt Wort halten.

"Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht mein Fachgebiet. Bitte wenden Sie sich an..."

  • Die drohende Vorratsdatenspeicherung betrifft alle 80 Mio. Menschen in Deutschland, auch alle Abgeordneten.
  • Alle Abgeordneten würden über ein entsprechendes Gesetz abstimmen und müssen sich daher jetzt eine Meinung bilden, um die Meinungsbildung der Bundesregierung noch beeinflussen zu können.

Weitere Informationen:

 
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