| Pro und Contra Vorratsdatenspeicherung |
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Argumente der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung kritisch beleuchtet:
"Das Ende der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland hat zu einer gefährlichen Sicherheitslücke geführt. Eine Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten ist zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität unverzichtbar."Falsch. Eine Vorratsdatenspeicherung erhöht die Zahl der aufgeklärten Straftaten nicht. Zur Kriminalitätsbekämpfung sind auch ohne eine Totalprotokollierung jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar:
Nach einem Bericht des Max-Planck-Instituts im Auftrag des Bundesjustizministerium waren Abfragen von Verbindungsdaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung in 96% aller Fälle erfolgreich. Das Bundeskriminalamt nennt in einer Untersuchung 381 Fälle, in denen den Ermittlungsbehörden Verbindungsdaten fehlten – gemessen an den 6 Mio. pro Jahr begangenen Straftaten eine verschwindend geringe Zahl von 0,01%. Bei diesen Fällen ging es nur um die Aufklärung bereits begangener Taten, nicht um die Verhinderung von Straftaten. Überdies wiesen von diesen 381 Taten nur zwei Bezüge zu Terrorismus auf, obwohl die Bekämpfung des Terrorismus immer wieder als Grund für die Vorratsdatenspeicherung vorgeschoben wird. Laut Bundeskriminalamt fehlen Verbindungsdaten im Wesentlichen nicht bei der Bekämpfung von Terrorismus und organisierte Kriminalität, sondern bei der Verfolgung des Austauschs von Kinderpornografie im Internet sowie bei Ermittlungen wegen Betrugsdelikten. Bei diesen Straftaten wird allerdings bereits ohne Vorratsdatenspeicherung die höchste Aufklärungsquote aller Straftaten erreicht. Außerdem ist bei Betrugsdelikten Prävention sehr viel wirkungsvoller als Strafverfolgung. Eine Sensibilisierung der Internetnutzer kann etwa verhindern, dass sie leichtgläubig auf Identitätsdiebstahl ("Phishing-Mails") hereinfallen und Schaden erleiden. Auch ohne Vorratsdatenspeicherung werden in Deutschland 80% aller bekannt gewordener Internetdelikte erfolgreich aufgeklärt - von den sonstigen Straftaten nur 55%. Das Inkrafttreten einer Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2008 hat die Zahl der aufgeklärten Internetdelikte nicht erhöht (Aufklärungsrate 2007: 82,9%, 2008: 79,8%), auch nicht die Zahl der sonst aufgeklärten Straftaten (Aufklärungsrate 2007: 55,0%, 2008: 54,8%). Eine Vorratsdatenspeicherung ist gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität wirkungslos:
Siehe auch: "Vorratsdatenspeicherung: Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit"
"Wenn auch nur ein schweres Verbrechen verhindert werden kann, rechtfertigt dies schon die gesamte Datensammlung."Falsch. Eine freie und offene Kommunikation ist für unsere Gesellschaft wichtiger als der Versuch, möglichst jede Straftat zu verhindern. Zunächst einmal wird es kaum jemals vorkommen, dass mithilfe von Verbindungsdaten eine Straftat verhindert werden kann; höchstens können bereits begangene Straftaten aufgeklärt werden. Selbst, wenn im Ausnahmefall einmal die Verhinderung einer Straftat gelingen könnte, rechtfertigt dies nicht die Aufzeichnung der Kommunikation der gesamten Bevölkerung. Würde die Verhinderung eines Verbrechens jegliche Maßnahme rechtfertigen, müssten wir die Grundrechte aufgeben, auch das Folterverbot und den Schutz der Menschenwürde. All diese Menschen- und Bürgerrechte können der Verbrechensbekämpfung nämlich im Einzelfall im Weg stehen. Insgesamt dienen die Grundrechte aber der Erhaltung einer freien Gesellschaft und einer lebendigen Demokratie, letztlich also dem Wohl der gesamten Bevölkerung. Diese Werte sind für uns wichtiger als der Versuch, möglichst jede Straftat zu verhindern. Wer jede Straftat verhindern will, müsste konsequenterweise auch für ein Verbot des Straßenverkehrs, des Rauchens und des Alkoholkonsums eintreten. All diese Maßnahmen könnten die Anzahl von Todesfällen erheblich senken. Wer dagegen eine "Bevormundung" der Bürger ablehnt und deswegen Verkehrsopfer und Krebstote in Kauf nimmt, kann nicht glaubwürdig jedes einzelne "Verbrechen" verhindern wollen. Falsche PrioritätensetzungWer ständig mehr Sicherheit fordert, lenkt von den Versäumnissen und der falschen Prioritätensetzung der Politik ab. Während die Politik versucht, durch eine lückenlose Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung möglichst auch noch den letzten Straftäter zu bestrafen, nimmt sie bewusst in Kauf, dass tausende von Menschen jedes Jahr an den Folgen z.B. von Tabak, Alkohol und Verkehrsunfällen sterben. Zugunsten des Profits einzelner Wirtschaftszweige (Tabakindustrie, Brauereien, Autoindustrie) bleibt die Politik untätig, wo sie Krankheit und Tod unzähliger Menschen leicht verhindern könnte und müsste. Auch bei der Bekämpfung von Armut – eine der wichtigsten Sorgen der Menschen – hat die herrschende Politik in den letzten Jahren beständig versagt, wie die Statistiken zeigen. Die Auswirkungen von Kriminalität sind im Vergleich zu diesen Problemen ungleich geringer:
Wer ständig neue Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung fordert, verfehlt damit die wirklichen Probleme der Menschen, mit denen sie täglich zu kämpfen haben. Die Kriminalitätsrate hat schon immer in der gleichen Größenordnung wie heute gelegen, ohne unsere Gesellschaft dadurch ernsthaft zu gefährden. NachteileWer die einzelne, schreckliche Straftat in den Mittelpunkt stellt, ignoriert, dass die Nachteile einer Totalprotokollierung deren Nutzen bei weitem überwiegen. Weil die Nachteile einer generellen Kommunikationsprotokollierung für unsere Gesellschaft deren Vorteile bei weitem überwiegen, ist eine Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig. Selbst der Schutz vor Verbrechen rechtfertigt keine unverhältnismäßigen Maßnahmen.
Insgesamt geht die Unbefangenheit weiter Teile der zwischenmenschlichen Kommunikation verloren, und zwar spätestens, sobald der erste Missbrauchsfall an das Licht der Öffentlichkeit gelangt. Abhörskandale hat es bereits in Griechenland und Italien gegeben. In den USA können Verbindungsdaten käuflich erworben werden. In Deutschland hat die Deutsche Telekom missbräuchlich 250.000 Telefonverbindungsdaten und Handy-Positionsdaten von Journalisten sowie von Arbeitnehmer-Aufsichtsräten und Managern des Unternehmens ausgewertet, um undichte Stellen im Unternehmen zu ermitteln. Außerdem hat ein Mitarbeiter von T-Mobile die Daten von 17 Mio. Kunden - darunter geheimer Nummern und Privatadressen von bekannten Politikern,
Ministern, Ex-Bundespräsidenten, Wirtschaftsführern, Milliardären und
Glaubensvertretern - verkauft, die nun in kriminellen Kreisen kursieren. Dass auch vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten missbraucht werden, ist nur eine Frage der Zeit - und der Geldsumme, die z.B. einem Telekom-Mitarbeiter für eine Auskunft angeboten wird. "Kommunikationsinhalte werden nicht gespeichert."Das ist für sich genommen zwar richtig, aber irreführend. In vielen Fällen lässt sich der Kommunikationsinhalt nämlich anhand der Verbindungsdaten rekonstruieren. Schon die Person des Gesprächspartners lässt oft Rückschlüsse auf den Gesprächsinhalt zu. Es liegt auf der Hand, weshalb jemand eine Ehe- oder Drogenberatungsstelle anruft, einen auf Geschlechtskrankheiten spezialisierten Arzt, einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht oder eine Telefonsexnummer. Bei Politikern können Kontakte zu Lobbyisten oder zu Prostituierten von Interesse sein. Bei der Nutzung des Internet werden die abgerufenen Inhalte, die Klicks und Suchwörter des Nutzers oft von dem Anbieter freiwillig mitprotokolliert ("Server-Logfiles"). Hier genügen schon die Verbindungsdaten des Internet-Zugangsanbieters (IP-Adresse), um die Kommunikationsinhalte minuziös nachvollziehen zu können. Es besteht die Gefahr, dass die Vorratsdatenspeicherung in Zukunft auf Kommunikationsinhalte ausgedehnt wird. In Italien werden beispielsweise SMS bereits gespeichert. Mit dem Argument, dass die Daten zur Strafverfolgung benötigt werden, lässt sich in Zukunft durchaus auch eine Inhaltsspeicherung rechtfertigen. "Verbindungsdaten wurden schon immer gespeichert; sie sollen künftig nur länger aufbewahrt werden."
Zur Verteidigung ihres Vorhabens sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den Medien: "Man muss sich zunächst mal klar machen, dass heute bereits die Daten der Telekommunikationsteilnehmer genau so gespeichert werden, nur zu Abrechnungszwecken, und dass auch dann, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, auf diese Daten zugegriffen werden kann. Wir werden künftig die Speicherung aber nicht nur für 90 Tage haben, sondern für 180 Tage. Ansonsten ändert sich ja im Wesentlichen nichts." Das ist falsch. Ohne Vorratsdatenspeicherung dürfen Telekommunikationsanbieter nur die Verbindungsdaten speichern, von denen die Rechnungshöhe abhängt (§ 97 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz). Deswegen dürfen etwa eingehende Verbindungen (z.B. ankommende Anrufe), Handy-Standortdaten (Wer hat wo telefoniert?) und E-Mail-Verbindungsdaten (Wer hat wem eine E-Mail geschickt?) nicht gespeichert werden. Auch die beim Internet-Surfen genutzte Kundenkennung (IP-Adresse) dürfen Anbieter nicht speichern. Bei Pauschaltarifen ("flatrates") dürfen keinerlei Verbindungsdaten gespeichert werden, weil dies nicht zur Abrechnung erforderlich ist (Heise.de-Meldung). Es werden somit derzeit sehr viel weniger Verbindungsdaten gespeichert als mit einer Vorratsdatenspeicherung. Außerdem lässt sich die Speicherung von Verbindungsdaten zurzeit insgesamt verhindern (Flatrate), was eine Vorratsdatenspeicherung ändern würde. Nach Schätzungen führt die Vorratsdatenspeicherung zur Speicherung 100-mal so vieler Verkehrsdaten wie bisher. Es kann daher keine Rede davon sein, dass sich nichts Wesentliches ändere."Der Zugriff auf die gespeicherten Daten wird nur unter engen Voraussetzungen (z.B. richterliche Anordnung) zugelassen."Falsch. Verbindungs- und Standortdaten werden schon heute in tausenden von Strafverfahren jährlich abgefragt, die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern (Bestandsdaten) wird sogar mehrere Millionen Mal jährlich abgefragt (4,5 Mio. mal im Jahr 2009 oder über 10.000mal am Tag). Die Vorratsdatenspeicherung hat die Zahl der Abfragen noch einmal sprunghaft ansteigen lassen. In Anbetracht dessen kann keine Rede davon sein, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten engen Voraussetzungen unterliege.
Eine Untersuchung über das Abhören von Telefonen hat im Übrigen gezeigt, dass das Erfordernis eines "richterlichen Beschlusses" keine wirksame Kontrolle gewährleistet: In sehr vielen Fällen wurde eine Blankoerlaubnis erteilt, ohne dass auch nur die eingereichten Schriftstücke näher begutachtet und bei Fehlen der rechtlichen Voraussetzungen Anträge abgelehnt wurden (Heise.de-Meldung). Der "richterliche Beschluss" konnte auch nicht verhindern, dass die Anzahl von Telefonüberwachungen seit Jahren immer weiter ansteigt - aufgrund einer Verwässerung der Voraussetzungen für Überwachungsmaßnahmen, nicht etwa aufgrund eines entsprechend starken Anstiegs der Verbrechensanzahl. Dass nur die Einrichtung der Überwachung, nicht aber deren weitere Durchführung der richterlichen Kontrolle unterliegt, wird dabei ebenfalls immer wieder von Datenschützern bemängelt (Heise.de-Meldung). Abgesehen davon zeigt nicht nur die Mautbrückendiskussion (Heise.de-Meldung), wie unsicher rechtlich geschützte Datensammlungen auf Dauer sind. Zugriffsbeschränkungen, die heute noch gesetzlich vorgesehen sind, können morgen schon durch Gesetzesänderungen verwässert oder aufgehoben werden. Dieser Mechanismus ist immer wieder zu beobachten. Beispielsweise war der Zugriff auf Bankkonten-Stammdaten ursprünglich nur zur Bekämpfung des Terrorismus eingeführt worden. Heute haben Finanzämter, Sozialämter und viele mehr Zugriff auf diese Daten. All diese Aspekte sind Grund genug, an der dauerhaften Sicherheit der Daten vor Missbrauch sowie dem Zugriff nichtstaatlicher Stellen zu zweifeln. Das Aushebeln gesetzlicher Schutzmechanismen (z.B. Mautzweckbindung), Gummiparagraphen (sehr unscharfe Gesetze), menschliches Versagen (z.B. fehlerhafte richterliche Kontrolle) und die fortschreitende Auslagerung von Staatsaufgaben an die private Wirtschaft (Datenzugriff von "Rechteinhabern") lassen kaum erwarten, dass gerade bei vorratsgespeicherten Daten mit besonderer Gewissenhaftigkeit vorgegangen wird. In einer ganzen Reihe von Fällen sind Telekommunikationsdaten in Deutschland (z.B. Telekom-Skandal), Italien, Griechenland, Lettland, Bulgarien, der Slowakei und Ungarn missbraucht worden oder verloren gegangen. Telekommunikationsunternehmen wie die Deutsche Telekom oder Vodafone ist es immer wieder nicht gelungen, gespeicherte Verbindungsdaten zu schützen. Solche Daten wurden gestohlen, verkauft und missbraucht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte stellte 2009 schwere Mängel bei der damaligen Vorratsdatenspeicherung fest: Der Zugriff auf die Daten war nicht nachvollziehbar, es wurden mehr Daten gespeichert als erlaubt (z.B. Standortdaten und E-Mail-Daten) und die Daten wurden nicht nach sechs Monaten gelöscht. "Deutschland ist verpflichtet, die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen und wieder eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen."Falsch. Deutschland muss und darf die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen. Artikel 114 (4) AEUV gibt Deutschland das Recht, trotz der EG-Richtlinie das aktuelle Verbot der Vorratsdatenspeicherung (§ 96 Telekommunikationsgesetz) wegen wichtiger Erfordernisse des Grundrechtsschutzes beizubehalten. Die Bundesjustizministerin braucht der Europäischen Kommission nur die beibehaltenen Bestimmungen des deutschen Rechts zu melden und die Gründe für deren Beibehaltung mitzuteilen. Die EG-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung ist wegen der Verletzung der 2009 in Kraft getretenen EU-Grundrechtecharta rechtswidrig. Der Europäische Gerichtshof wird auf Vorlage eines irischen Gerichts aus dem Jahr 2010 über die Rechtmäßigkeit der Richtlinie zu entscheiden haben. Die Europäische Menschenrechtskonvention, zu deren Einhaltung Deutschland verpflichtet ist, verbietet die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen mehrere Artikel dieser Konvention. Dies hat der Rumänische Verfassungsgerichtshof bereits entschieden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ändert an dieser Rechtslage nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat nur über die Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit dem deutschen Grundgesetz entschieden, nicht aber mit der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
"Die Richtlinie war als Kompromiss nötig, um weiter gehende Speicherpflichten zu verhindern."Falsch. Deutschland hätte den Beschluss der EU-Richtlinie insgesamt verhindern können, wenn die Verhandlungsführer der Bundesregierung von Anfang an jede Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hätten, wie es mehrere Beschlüsse des Bundestags gefordert hatten. Stattdessen hat sich Bundesjustizministerin Zypries ohne Not mit einer sechsmonatigen Speicherung einverstanden erklärt, diese als nützlich bezeichnet und entgegen den Vorgaben des Bundestags aktiv auf eine sechsmonatige Speicherpflicht hingearbeitet. "Deutschland setzt die EU-Richtlinie nur mit den Mindestanforderungen um."Selbst wenn dies so wäre, würde das nichts daran ändern, dass eine systematische Protokollierung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung grob unverhältnismäßig und mit einer freien Gesellschaft nicht zu vereinbaren ist. Mit dem begrenzten Umfang der anlasslosen Kommunikationsprotokollierung zu argumentieren ist wie einem Menschen zu sagen: "Keine Sorge, wir schlagen dich nicht tot, sondern nur krankenhausreif." Tatsächlich ist es auch falsch, dass nur die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie umgesetzt würden. In Wahrheit ist das deutsche Gesetz in vielen Punkten über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus gegangen:
"Durch die Vorratsdatenspeicherung werden Bürgerrechte nicht beschnitten."Diese Behauptung, die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) 2006 vor dem Deutschen Bundestag aufgestellt hat, ist falsch. Am schwersten wiegt die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses: Ohne jeden Verdacht einer Straftat werden sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt. Damit höhlt die Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Es werden Berge von Spuren und Beweismaterial gegen jeden gesammelt, ohne dass der geringste Verdacht gegen die Betreffenden vorliegt. Das steht in klarem Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Man vergleiche die Vorratsdatenspeicherung einmal mit dem Versenden von Briefen, bei denen man auf dem Umschlag nicht einmal den Absender angeben muss. Eine "Vorratsdatenspeicherung für Briefe" würde bedeuten, dass der Staat registrieren lässt, wer wem wann einen Brief geschickt hat. Eine "Vorratsdatenspeicherung für Gespräche" würde bedeuten, dass staatliche Spitzel überall mitschreiben, wer wann mit wem geredet hat. An diesen Beispielen wird deutlich, dass eine Vorratsdatenspeicherung der Stasi würdig ist, nicht aber einem demokratischen Rechtsstaat. "Laut Bundesverfassungsgericht ist die Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten vereinbar."Falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat sich nur zur Vereinbarkeit einer Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten des Grundgesetzes geäußert, nicht aber mit den Grundrechten der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta. Mit den zuletzt genannten Grundrechtskatalogen ist eine Vorratsdatenspeicherung unvereinbar. Die Vorratsdatenspeicherung verletzt die 2009 in Kraft getretene EU-Grundrechtecharta. Der Europäische Gerichtshof wird darüber auf Vorlage eines irischen Gerichts aus dem Jahr 2010 zu entscheiden haben. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu nicht geäußert und ist dafür auch nicht zuständig. Die Europäische Menschenrechtskonvention, zu deren Einhaltung Deutschland verpflichtet ist, verbietet ebenfalls die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung. Dies hat der Rumänische Verfassungsgerichtshof bereits entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat sich zu der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht geäußert, sondern nur zu dem Grundgesetz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied im Jahr 2008, "dass die umfassende und wahllose Befugnis zur Speicherung von Fingerabdrücken, Zellproben und DNA-Profilen von verdächtigten, aber nicht verurteilten Personen [...] keinen gerechten Ausgleich zwischen den widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen trifft und der belangte Staat in dieser Hinsicht jeden akzeptablen Ermessensspielraum überschritten hat. Die umstrittene Speicherung begründet daher einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht der Beschwerdeführer auf Achtung des Privatlebens, der nicht als notwendig in einer demokratischen Gesellschaft angesehen werden kann." Nichts anderes kann für die Vorratsdatenspeicherung gelten, die sogar die gesamte Bevölkerung treffen soll. "Vertrauensberufe wie Strafverteidiger, Seelsorger und Bundestagsabgeordnete werden von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen."Falsch. Auch Kontakte von und zu diesen Personen sowie deren Handy-Positionsdaten wurden auf Vorrat gespeichert. Nur die Abfrage dieser Daten wurde den Strafverfolgern untersagt. Das Verbot galt aber erstens nur, wenn die Daten unter das Berufsgeheimnis fallen. Es galt zweitens nicht, wenn der Berufsgeheimnisträger selbst im Verdacht stand, an einer Straftat beteiligt zu sein. Drittens weiß die Polizei bei der Abfrage von Verbindungs- oder Bewegungsdaten oftmals nicht, ob der Betroffene oder seine Gesprächspartner Berufsgeheimnisträger sind. Das Erhebungsverbot ist also weitgehend wirkungslos. Viertens gilt die Zugriffsbeschränkung nur für Zugriffe der Strafverfolger, nicht aber für Nachrichtendienste und präventive Zugriffe von Polizeibehörden. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts führt zu einem angemessenen Kompromiss."Richtig. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nur noch die gezielte Überwachung Verdächtiger zulässig und nicht mehr eine Speicherung der Verbindungsdaten von Millionen völlig Unbeteiligter. Dieses "Quick Freeze"-Verfahren stellt einen angemessenen Kompromiss dar, der sich in vielen Staaten weltweit bewährt hat. Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Zur Begründung hat es ausgeführt, die Vorratsdatenspeicherung verstoße in ihrer bisherigen Ausgestaltung gegen das Grundgesetz. Eine Vorratsdatenspeicherung könne allerdings ohne Verstoß gegen das Grundgesetz wieder eingeführt werden, wenn die Daten sicherer gespeichert würden, wenn sie nur unter höheren Voraussetzungen an den Staat weiter geleitet würden und wenn Vertrauensbeziehungen besonders geschützt würden. Auch eine solche "Vorratsdatenspeicherung 2.0" wäre indes inakzeptabel: Im Zuge einer solchen Vorratsdatenspeicherung würden wieder ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt. Damit höhlte die Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigte Datenpannen und -missbrauch. Sie würde den Schutz journalistischer Quellen untergraben und damit die Pressefreiheit im Kern beschädigen. Sie beeinträchtigte insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. "Wer redlich lebt, hat nichts zu verbergen"siehe Überwachungs-FAQ "Wir brauchen mehr Überwachung, um uns vor Kriminalität/Terroristen/Sexualstraftätern zu schützen und um in Sicherheit leben zu können."siehe Überwachungs-FAQ "Wir müssen alles tun/alle verfügbaren Mittel einsetzen, um künftig solche schrecklichen Verbrechen/Terroranschläge/Kindesmissbrauch/... zu verhindern."siehe Überwachungs-FAQ "Datenschutz ist Täterschutz. Er steht dem Schutz unschuldiger Menschen im Weg."siehe Überwachungs-FAQ "Wir müssen etwas gegen die Kriminalität unternehmen. Wir können nicht die Hände in den Schoß legen und kapitulieren."siehe Überwachungs-FAQ "Der Staat ist verpflichtet, seine Bürger zu schützen. Die Bürger haben einen Anspruch auf Sicherheit."siehe Überwachungs-FAQ "Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten."siehe Überwachungs-FAQ "Die Überwachung erfolgt ausschließlich zur Bekämpfung schwerer Straftaten."siehe Überwachungs-FAQ "Überwachung ist nur ein geringfügiger, kaum merklicher Eingriff."siehe Überwachungs-FAQ "Überwachung stärkt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung."siehe Überwachungs-FAQ "Datenschützer sind paranoid, ihre Schreckensszenarien sind übertrieben."siehe Überwachungs-FAQ |




