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AK Vorrat an Koalition: Vorratsdatenspeicherung völlig ungeeignet zum Schutz von Kindern (22.11.21) Print E-mail

Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer weisen Versuche der SPD zurück, eine Vorratsspeicherung von Internetverbindungsdaten mit dem Vorgehen gegen Kinderpornografie zu rechtfertigen. Wörtlich heißt es in dem heute versandten Schreiben an die Parteivorsitzenden der Ampelparteien:

Koalitionsverhandlungen: Aus für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland!

Sehr geehrte...,

gemeinsam mit zehn weiteren Bürgerrechts- und Berufsverbänden haben wir kürzlich ein Ende des Gesetzes zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungs-, Standort- und Internetdaten gefordert und die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten in Deutschland als schädlichste Altlast der Großen Koalition bezeichnet.

Da die Befürworter laut Medienberichten insbesondere mit der Bekämpfung von Kinderpornografie argumentieren, möchten wir Sie gern auf Folgendes hinweisen:

1. Wie vierzehn Personen aus Zivilgesellschaft, Netzgemeinde, Journalismus, Recht und Wissenschaft sowie eines Vereins von Missbrauchsopfern schon vor Jahren in einem Offenen Brief auseinandergesetzt haben [1], ist eine Vorratsdatenspeicherung völlig ungeeignet zum Schutz von Kindern. Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht schreibt wörtlich: "Insbesondere gibt es bislang keinen Hinweis dafür, dass durch eine umfängliche Verfolgung aller Spuren, die auf das Herunterladen von Kinderpornografie hindeuten, sexueller Missbrauch über den Zufall hinaus verhindert werden kann." Umgekehrt gilt, dass anonyme Kommunikation Kinder schützt, indem sie anonyme Beratung, Selbsthilfe und Anzeigen ermöglicht.

2. Nach einer Untersuchung des eben bereits erwähnten Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht erfolgen weniger als 5% der staatlichen IP-Auskunftsersuchen wegen eines Verdachts des Austauschs kinder- oder jugendpornografischer Darstellungen über das Internet. [2] Auch laut polizeilicher Kriminalstatistik 2020 betreffen nur 5% der polizeilichen Ermittlungen wegen Internetdelikten Fälle des Austauschs kinder- oder jugendpornografischer Darstellungen im Internet.

3. Solche Ermittlungen waren schon vor Inkrafttreten einer IP-Vorratsdatenspeicherung zum 01.01.2009 überdurchschnittlich erfolgreich (Aufklärungsrate 2008: 80%), sogar etwas erfolgreicher als nach Inkrafttreten einer IP-Vorratsdatenspeicherung am 01.01.2009 (Aufklärungsrate 2009: 76%). Dies beruht darauf, dass eine Vorratsdatenspeicherung Straftäter zum Einsatz von Umgehungsstrategien veranlasst (z.B. Postversand von CD-Roms, Internetcafés, offene Netzzugänge, Anonymisierungsdienste, unregistrierte Prepaidkarten, nicht-elektronische Kommunikationskanäle), so dass ihre Kommunikation selbst im Verdachtsfall nicht mehr zu überwachen ist. Es ist demnach nicht nachzuweisen, dass eine IP-Vorratsdatenspeicherung überhaupt einen statistisch signifikanten Beitrag zu der Zahl der aufgeklärten Straftaten leistete, nachdem selbst die sechsmonatige IP-Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 die Aufklärungsquote nicht gesteigert hat. Im Jahr 2020 wurde die Verbreitung pornografischer Schriften laut Kriminalstatistik zu 91,3% aufgeklärt - ohne dass eine Pflicht zur IP-Vorratsdatenspeicherung in Kraft ist!

4. Die Bedeutung einer IP-Vorratsdatenspeicherung wird oft verharmlost; auch der EuGH hat sie zuletzt leider nicht mehr ausgeschlossen, wenn sie mit der Bekämpfung schwerer Kriminalität und der Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit begründet wird (zuletzt Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2021 - C-793/19, C-794/19, Abs. 81). Es gilt aber eine politische Entscheidung zu treffen. Vorratsdatenspeicherung ist immer ein Dammbruch. Eine generelle und undifferenzierte Vorratsspeicherung unserer Identität im Internet ermöglicht die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers in noch höherem Maße als Telefon-Verbindungsdaten:
Die Kenntnis der Identität eines Internetnutzers macht in Verbindung mit sogenannten "Logfiles" der Diensteanbieter potenziell unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar - nicht nur, mit wem wir in Verbindung standen (wie bei Telefon-Verbindungsdaten), sondern sogar die Inhalte, für die wir uns im Netz interessiert haben (jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz). Aus der IP-Adresse lässt sich auch der Aufenthaltsort ableiten - nach neuen Forschungsergebnissen sogar, ob sich der Nutzer zu Hause, auf der Arbeit oder unterwegs befindet.
Dies ist vergleichbar, als wenn jedem Bürger auf Schritt und Tritt ein Überwacher folgen würde.

5. Eine generelle und undifferenzierte Vorratsspeicherung unserer Identität im Internet hätte unzumutbare Auswirkungen: Sie würde das Ende der Anonymität im Internet bedeuten. Sie würde es unmöglich machen, das Internet frei vom Risiko staatlicher Beobachtung (z.B. auch wegen eines falschen Verdachts), missbräuchlicher Offenlegung durch Mitarbeiter des Anbieters und versehentlichen Datenverlustes (z.B. T-Mobile-Datenverlust) zu nutzen. Dadurch hätte auch eine IP-Vorratsdatenspeicherung unzumutbare Folgen, wo Menschen nur im Schutz der Anonymität überhaupt bereit sind, sich in einer Notsituation beraten und helfen zu lassen (z.B. Opfer und Täter von Gewalt- oder Sexualdelikten), ihre Meinung trotz öffentlichen Drucks zu äußern oder Missstände bekannt zu machen (Presseinformanten, anonyme Strafanzeigen, ausländische Dissidenten).

6. Eine generelle und undifferenzierte Vorratsspeicherung unserer Identität im Internet stünde in keinerlei Verhältnis zu ihrem möglichen Nutzen: Schon heute werden Internetdelikte überdurchschnittlich häufig aufgeklärt; die Einführung einer sechsmonatigen IP-Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 erhöhte diese Aufklärungsquote nicht. Eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung droht die Aufklärung von Straftaten umgekehrt sogar zu erschweren, weil sie ein verstärktes Ausweichen auf Anonymisierungstechniken und andere Kommunikationskanäle nach sich zieht und dadurch selbst gezielte, verdachtsabhängige Überwachungsmaßnahmen vereitelt, wo sie heute noch möglich sind.

Verbreitete Irrtümer und Populismen zur IP-Vorratsdatenspeicherung haben wir in einer Broschüre richtiggestellt, auf die wir ebenfalls hinweisen möchten [3].

Wir appellieren abschließend an Sie, in den Koalitionsverhandlungen ein klares Bekenntnis zur Aufhebung jeder Form der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (§113a ff. TKG) in Deutschland zu beschließen.

Für Rückfragen und Expertise stehen wir jederzeit zur Verfügung!

Mit besten Grüßen
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Web: http://www.vorratsdatenspeicherung.de


[1] https://www.daten-speicherung.de/index.php/intelligente-strategien-fuer-ein-sicheres-netz-ip-vorratsdatenspeicherung-stoppen/#kinder
[2] BT-Drs. 16/8434, 78, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608434.pdf.
[3] http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Populismen-zu-vds-und-ueberwachung.pdf (ab Seite 45)

 
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