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[Blog] EU-Kommission blockiert WEITERHIN TOR (27.03.2012) Drucken E-Mail

Ein erneuter Test von Patrick Breyer hat heute gezeigt, dass die Seite der EU-Kommission weiterhin zahlreiche Exit-Nodes des Anonymisierungsnetzwerkes TOR blockiert. Auch die Seite des Europäischen Gerichtshofs war bei einem Testlauf über das TOR-Netzwerk nicht erreichbar. Nutzer, die über eine IP-Adresse eines TOR-Exit-Nodes auf die Seiten gelangen, bekommen weiterhin in vielen Fällen eine Fehlermeldung angezeigt. Die Fehlermeldung suggeriert dabei eine Störung auf Nutzerseite. Patrick Breyer hat nun eine Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten eingereicht und fordert eine Stellungnahme sowie eine Beseitigung der Sperrung.

Wie bereits in unserer Pressemitteilung vom 27.03.2012 dargelegt, verurteilt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung diese Maßnahme aufs Schärfste. Eine freie und unbeobachtete Kommunikation darf nicht durch öffentliche Behörden eingeschränkt werden. Nutzer sollten das Recht haben, sich anonym auf den Seiten der EU-Kommission und insbesondere auch des Europäischen Gerichtshofes zu informieren, ohne dass eine Identifizierung über die IP-Adresse möglich ist.

Interessant hierbei ist: Mit der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind zwei Akteure an der Blockade von TOR beteiligt, die sich demnächst mit der Vorratsdatenspeicherung auseinander setzen werden. Während die EU-Kommission noch immer an der mehrfach aufgeschobenen Reevaluation der Richtlinie arbeitet, steht noch die Bestätigung der Weiterleitung einer Klage der Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland vor dem High Court in Irland an den Europäischen Gerichtshof aus. Beide scheinen auf Zeit zu spielen. Währenddessen werden weiter Androhungen mit Strafzahlungen an die umsetzungsunwilligen Mitgliedsstaaten verschickt. Dabei ist die berechtigte Frage, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar ist, noch gar nicht geklärt worden. Die angedrohte "Millionenstrafe" wird derzeit von Politikern der CDU, CDU und SPD als Argument vorgeschoben, um die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung auch gegen den Widerstand der Justizministerin durchzudrücken.

Doch zwingt eine mögliche Strafzahlung zu einer Umsetzung? Wie viel sind uns die Bürgerrechte wert? Zu welchem Preis kann man das Fernmeldegeheimnis kaufen? Wie viel kostet die Unverletzlichkeit der Wohnung oder gar die Würde des Menschen? Was ist mit dem Berufsgeheimnis für Richter, Journalisten und Geistliche? All diese Freiheitsrechte und noch viele mehr sind von der Vorratsdatenspeicherung direkt betroffen. Denn in einer sich immer weiter digitalisierenden Welt gewinnt Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung zunehmend an Bedeutung. 

Wollen CDU, CSU und SPD diese Rechte wirklich für nur 86 Cent pro Bürger und Jahr verkaufen? Es scheint jedenfalls so. Ein Brief des Innenministers an die Kommission, in dem er die Ergebnisse des Max-Planck-Instituts zu fehlenden Verbesserung quantitativer Ermittlungserfolge schlichtweg ignoriert, lässt jedenfalls nichts gutes verheißen.

Doch auch in Deutschland wird auf Zeit gespielt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wartet noch immer auf einen Termin zur Anhörung für die erfolgreiche Petition unseres Mitglieds Kai-Uwe Steffens vor dem Bundestag. Während die erst kürzlich gestartete Petition zu ACTA bereits am 7.Mai im Bundestag behandelt werden soll, warten wir noch immer auf eine Antwort. Seit Monaten nun schon. Ein Schelm, wer politisches Kalkül dahinter vermutet.

Sollte eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung in Deutschland umgesetzt werden, bieten Anonymisierungsdienste eine Hilfestellung für all jene, die sich ihr Recht auf unbeobachtete Kommunikation bewahren wollen. Die Tatsache, dass zwei EU-Institutionen auf ihren Internetseiten trotz einer vorliegenden Beschwerde weiterhin TOR-Usern den Zugang verwehren, lässt tief blicken und verheißt nichts gutes. Die Kommission sollte sich von derartigen Maßnahmen distanzieren. Ansonsten wird sie insbesondere was ihre Äußerungen zum Arabischen Frühling und der digitalen Bürgerrechtsbewegung angeht zunehmend unglaubwürdig. Die von Neelie Kroes und Guttenberg ausgerufene "No Disconnec" Strategie sollte auch in Europa Anwendung finden.

Es wäre schön, wenn man dabei mit der Internetseite der Kommission anfangen würde.

Blog-Beitrag von Katta - Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

 

Kommentare  

 
#1 Gruenkohl 2012-03-28 19:54
Heute, 28.3., sieht es so aus, als ob die Blockierung nicht mehr besteht.
Tor gibt meine externe IP-Adressen mit 37.59.82.50 an.
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