Bundesnetzagentur: Mobilfunkanbieter speichern illegal unsere Bewegungen (18.06.2012) |
Aus einer heute vom AK Vorrat erstmals veröffentlichten Erhebung der
Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr[1] ergibt sich, dass deutsche
Mobilfunkanbieter rechtswidrig protokollieren, an welchem Ort
(Funkzelle) wir unser Handy oder Smartphone genutzt haben. Vodafone
speichert dies bis zu 210 Tage lang (The Phonehouse Telecom: 120 Tage,
Drillisch/SIMply: 92 Tage, E-Plus: 80 Tage, Telekom: 30 Tage, EWETEL:
keine Speicherung). Auf Anzeige des Arbeitskreises
Vorratsdatenspeicherung[2] rechtfertigte die Deutsche Telekom diese Praxis
mit dem Argument, sie verwende die Bewegungsprotokolle zur Überprüfung
der Plausibilität von Einwendungen gegen Rechnungen. Die
Bundesnetzagentur schrieb der Telekom nun aber, eine Speicherung des
Aufenthaltsorts sei „nur [...] bei standortabhängigem Tarif
zulässig“ (z.B. „Homezone“).[3] Die Telekommunikationsbranche hat diese
Vorgabe bislang nicht umgesetzt.
Außerdem halten die Mobilfunkanbieter fest, wer wann von wem angerufen wurde, obwohl für eingehende Gespräche normalerweise keine Gebühren anfallen. Wen man anruft oder wem man simst (ausgehende Verbindungen), wird selbst bei Nutzung eines Pauschaltarifs („Flatrate“) bis zu 210 Tage lang gespeichert (Vodafone: bis 210 Tage, EWETEL: 180 Tage, The Phonehouse Telecom: 120, Drillisch/SIMply: 92 Tage, E-Plus: 80 Tage, Telekom: 30 Tage). Auch vor Anrufen zu kostenfreien Rufnummern machen die Anbieter nicht halt. Selbst die von der Telekom angebotene „sofortige Löschung“ der Verbindungsdaten erfolgt in Wahrheit erst nach 3-7 Tagen. Die Bundesnetzagentur beanstandete gegenüber dem Anbieter M-Net inzwischen die „Speicherung von Verkehrsdaten bei eingehenden, für den annehmenden Kunden kostenfreien Verbindungen innerhalb Ihres Netzes, bei denen auch kein anderer Serviceprovider beteiligt ist.“ Auch bei netzinternen „abgehenden kostenfreien sowie pauschal abgegoltenen Verbindungen“ seien „Verkehrsdaten nicht abrechnungsrelevant“ und daher „unverzüglich zu löschen“. Die Behörde bereitet als Reaktion auf die Anzeige des AK Vorrat einen Leitfaden vor, der erstmals konkret festlegen soll, in welchen Fällen und wie lange die Anbieter welche Kommunikationsdaten speichern dürfen. Wegen der mit Bewegungs- und Kontaktprotokollen verbundenen Sicherheitsrisiken rät der AK Vorrat allen Handynutzern, die Übersicht der Speicherdauer aller Anbieter[4] einzusehen und zu einem möglichst datenschutzfreundlichen Telekommunikationsanbieter zu wechseln. Wer rechtsschutzversichert ist, kann seinen Anbieter auch auf Unterlassung der illegalen Kommunikationsprotokollierung verklagen.[5] Weitere Informationen: Anmerkung: |
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