Neue Kriminalstatistik: Internet-Vorratsdatenspeicherung muss vom Verhandlungstisch! (09.07.2012) |
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Noch eine weitere der öffentlichen Diskussion widersprechende Zahl hat das Bundeskriminalamt preisgegeben: Im Bereich der Verbreitung kinderpornografischer Darstellungen über das Internet wurde 2011 ohne Vorratsdatenspeicherung eine Aufklärungsquote von 80,9% erzielt. Dies überstieg die Aufklärungsquote des Vorjahres (79%) sogar noch leicht. "In Anbetracht dieser Zahlen muss die Bundesjustizministerin endlich ihr Vorhaben aufgeben, jede Internetverbindung in Deutschland verdachtslos protokollieren zu lassen ('Quick Freeze plus Vorratsdatenspeicherung')[2]", fordert Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Der Schutz der 50 Mio. Internetnutzer in Deutschland vor falschem Verdacht, Datenmissbrauch und Datenpannen durch Vorratsdatenspeicherung darf nicht 'aufgrund parlamentarischer Zwänge' verhandelbar werden." Die Kriminalstatistik für 2011 stützt auch nicht die Behauptung, das Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung von Internetdaten führte zu mehr Internetkriminalität: Während die Zahl der registrierten Internetdelikte unter Geltung des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsspeicherung im Jahr 2009 noch um 24% angestiegen war, war im Jahr 2011 nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung ein Rückgang um 10% zu verzeichnen. Nur jede 25. registrierte Straftat wird über das Internet begangen (3,7%). "Das Internet ist auch ohne Vorratsdatenspeicherung weit sicherer als die Straße - dieser Einsicht wird sich auch der Bundesinnenminister nicht auf Dauer entziehen können", erklärt Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis. "Im Vergleich zum Vorjahr ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten zwar leicht zurück gegangen. Dies entspricht aber einem langfristigen Trend (2007: 82,9%, 2008: 79,8%, 2009: 75,7% - jeweils ohne Bayern -, 2010: 71%, 2011: 65% - jeweils mit Bayern) und ist nicht nachweisbar auf das Ende der Totalspeicherung von Internet-Protokolladressen zurückzuführen. Die 2008-2010 praktizierte verdachtslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten hat in Deutschland keine erkennbare Auswirkung auf die Entwicklung von Aufklärungsquote und Anzahl registrierter Straftaten gehabt - sie ist sowohl überflüssig als auch schädlich. Nicht alltägliche Kleinkriminalität wie eBay-Betrügereien macht das Internet unbrauchbar, sondern eine Rückverfolgbarkeit jedes Klicks durch IP-Vorratsdatenspeicherung würde das Netz unbrauchbar machen für viele politische Aktivitäten, für Whistleblower, für Presseinformanten und für Menschen in Not, die sich nur im Schutz der Anonymität überhaupt für Beratung und Hilfe erreichen lassen." Am 15. Oktober wird der Bundestag Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung anhören, dessen Petition gegen die Wiedereinführung einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung über 64.000 Bürger unterstützen.[3] Folgende Broschüren zum Thema gibt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heraus: [1] 2011 wurden 3.131.458 außerhalb des Internet begangene Straftaten aufgeklärt und 5.768.412 außerhalb des Internet begangene Straftaten registriert, siehe Kurzfassung der Kriminalstatistik 2011[2] Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums zur Vorratsdatenspeicherung [3] Sammelpetition gegen Vorratsdatenspeicherung
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