Appell: Verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung wegklagen, nicht umsetzen! (23.06.2017) |
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat gestern den ersten Internet-Zugangsanbieter von der Pflicht zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung befreit, die zum 1. Juli umgesetzt werden soll (Az. 13 B 238/17). Das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsspeicherung treffe "unterschiedslos ohne jede personelle, zeitliche oder geographische Begrenzung nahezu sämtliche Nutzer" und greife unverhältnismäßig tief in europäische Grundrechte ein. Angesichts der "bereits feststehenden objektiv-rechtlichen Unrechtswidrigkeit der Speicherpflicht" bestehe "schon im Ausgangspunkt keine legitimen öffentlichen Interessen an einem vorläufigen Vollzug" des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. "Wir appellieren nun an alle Telefon-, Mobilfunk- und Internetanbieter, Klage einzureichen und das Überwachungsmonster Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen", erklärt Jens Kubieziel vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Das für die Bundesnetzagentur zuständige Gericht hat eine auf alle Unternehmen übertragbare Grundsatzentscheidung getroffen. Jeder Anbieter kann und muss jetzt handeln, um die Kommunikationsfreiheit seiner Kunden vor grundloser Aufzeichnung zu schützen. Wir werden alle großen Anbieter anschreiben und von ihnen Auskunft über ihr Vorgehen verlangen." Hintergrund: Aus Sicht der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer ist eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für viele Bereiche der Gesellschaft höchst schädlich: Sie beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation in Bereichen, in denen Menschen auf Vertraulichkeit angewiesen sind (z.B. Kontakte zu Psychotherapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Eheberatern, Kinderwunschzentren, Drogenmissbrauchsberatern und sonstigen Beratungsstellen) und gefährdet damit die körperliche und psychische Gesundheit von Menschen, die Hilfe benötigen, aber auch der Menschen aus ihrem Umfeld. Wenn Journalisten Informationen elektronisch nur noch über rückverfolgbare Kanäle entgegen nehmen können, gefährdet dies die Pressefreiheit und beeinträchtigt damit elementare Funktionsbedingungen einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft. Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung schafft Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Telekommunikationsdaten sind außerdem besonders anfällig dafür, von Geheimdiensten ausgespäht zu werden und Unschuldige ungerechtfertigt strafrechtlichen Ermittlungen auszusetzen. |
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