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Stellungnahme an die EU-Kommission zur geplanten Vorratsdatenspeicherung 2.0 (18.06.2025) Print E-mail

Mit Sachverstand und nüchternen Argumenten gegen den neuen Vorstoß der EU-Kommission für eine neue Vorratsdatenspeicherung – Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler reichen Dokument gegen die geplante Erfassung persönlicher Lebensumstände aller Menschen in der EU ein.

Mit den Urteilen des Europäischen Gerichtshof ab 2010 beginnend hat dieser der Absicht der EU-Kommission, die Lebensumstände und -gewohnheiten aller Menschen in der EU mittels Pflicht zu einer allgemeinen Vorratsdatenspeicherung zu erfassen einen Riegel vorgeschoben.

Nach jahrelanger interner Vorbereitung möchte die Kommission nun einen neuen Anlauf zur Wiedereinführung
eines europaweiten Zwangs zur Vorratsdatenspeicherung sowie zur erstmaligen Einführung einer
Identifizierungspflicht und Vorratsdatenspeicherung auch für Messenger-Dienste nehmen.

In einem ersten Schritt hat sie dazu eine „Sondierung“ gestartet.

Mit einem 10seitigem Positionspapier wenden sich der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, das freiheitsfoo und der Kleindatenverein nun gegen die so geplante Vorratsdatenspeicherung 2.0 und führen dazu eine Reihe von Belegen und Argumenten an:

  • Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme, die die EU jemals hervorgebracht hat.
  • Sie hat sich für viele Bereiche der Gesellschaft als höchst schädlich erwiesen.
  • Sie erzeugt erhebliche Risiken des Missbrauchs und des Verlusts vertraulicher Informationen über unsere persönlichen Kontakte, Bewegungen und Interessen. Besonders bedenklich, ja brandgefährlich kann sie in den Händen autoritaristisch und nationalistisch ausgerichteter Regierungen werden.
  • Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung hat sich dabei zudem als überflüssig und sogar kontraproduktiv bei der Beseitigung von Marktverzerrungen erwiesen.
  • Es hat sich herausgestellt, dass sie zur Aufdeckung, Verfolgung und Bestrafung schwerer Straftaten überflüssig ist.
  • Sie hat sich als grundrechtswidrig erwiesen und höchstgerichtlicher Überprüfung wiederholt nicht standgehalten.
  • Der durch sie auf die Menschen ausgeübte Überwachungsdruck hat das schreckliche Potential, nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl.

Wir fordern die EU-Kommission dazu auf, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und die Hände von einem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und zur Identifizierungspflicht zu lassen, anonyme Kommunikation als unverzichtbaren Bestandteil eines freiheitlichen und demokratischen Zusammenlebens anzuerkennen und zu fördern und eine Initiative zur Schaffung einer wissenschaftlich arbeitenden, neutralen und unabhängigen Institution zur Erstellung von Überwachungsgesamtrechnungen zu ergreifen.

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
freiheitsfoo
Kleindatenverein

 

 
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