Bundespräsident unterzeichnet, über 25.000 wollen klagen (26.12.2007) |
Bundespräsident Köhler hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und viele andere Organisationen und Verbände [1] verurteilen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikation und Vorratsdatenspeicherung als nicht verfassungsgemäß.
Aufgrund der massiven verfassungsrechtlichen Bedenken werden auf Initiative des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weit über 25.000 Beschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde einlegen.
Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik beantragt mit der 150-seitigen Beschwerdeschrift [2] darüber hinaus, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.
Eine detaillierte Pressemeldung folgt Kürze.
Immer aktuelle Informationen erhalten Sie in unserem Pressecenter: https://www.vorratsdatenspeicherung.de/component/option,com_mambowiki/Itemid,125/lang,de/
Über uns
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der die Arbeit gegen die Totalprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.
Argumente der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung kritisch beleuchtet: https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/
[1] Gemeinsame Erklärung von 45 Organisationen: https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/80/100/lang,de/
[2] Die Beschwerdeschrift im Internet: https://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Verfassungsbeschwerde_Vorratsdatenspeicherung.pdf Aktueller Hinweis vom 28.12.2007Die in den Medien verbreitete Meldung, unsere Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag liege dem Bundesverfassungsbericht bereits vor, ist unzutreffend. Richtig ist, dass unsere Beschwerdeschrift samt Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wird, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist. Die Verkündung ist bislang noch nicht erfolgt.
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