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Nur Monate, nachdem die Verfassungsgerichte Rumäniens und Deutschlands
die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt
haben, wird nun auch die entsprechende EU-Richtlinie gerichtlich
überprüft: Der irische High Court in Dublin entschied diese Woche,
dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob die EU-Richtlinie
zur Speicherung aller Verbindungsdaten gegen die Ende 2009 in Kraft
getretene EU-Grundrechtecharta verstößt und unwirksam ist. "Es ist
klar, dass Überwachungsmaßnahmen gerechtfertigt sein müssen und in der
Regel gezielt erfolgen sollten", heißt es in dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 05.05.2010.[1]
Die Vorratsdatenspeicherung sei potenziell "für die gesamte Ausrichtung
unserer Gesellschaft von Bedeutung". Die klagende
Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland dürfe überprüfen
lassen, "ob die angefochtenen Bestimmungen die Bürgerrechte auf
Privatsphäre und Telekommunikation verletzen".
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