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Bürgerrechtler suchen Wissenschaftler, die untersuchen, ob sich eine
Erfassung des Kommunikationsverhaltens auf die
Kommunikationsbereitschaft der Betroffenen auswirkt. Die Frage soll
erforscht werden, nachdem ein Verfassungsrichter in der mündlichen
Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung nach empirischen Belegen
für eine Abschreckungswirkung der Verbindungsdatenspeicherung fragte.
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Die Ortsgruppe Hannover des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung berichtet von ihrer Bescherungs-Aktion am 21.12.2009:
Auch dieses Jahr wollten wir nicht vergessen, die Einwohner der Hauptstadt Niedersachsens schonend auf die anstehenden Änderungen in 2010 vorzubereiten. Wir nennen das seit letztem Jahr "Bescherung".
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Am 18.01.2010 diskutierte Bundesinnenminister de Maizière in Berlin
erstmals auch mit Mitgliedern der Bürgerrechtsbewegung über Datenschutz
und Datensicherheit im Internet. Patrick Breyer war für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung dabei. Hier sein Bericht von der Veranstaltung: |
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Am 18.01.2010 diskutiert Bundesinnenminister de Maizière in Berlin
erstmals auch mit Mitgliedern der Bürgerrechtsbewegung über Datenschutz
und Datensicherheit im Internet. Der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung, der neben Netzpolitik.org und dem Chaos
Computer Club die Interessen der Internetnutzer auf der Veranstaltung
vertritt, fordert von de Maizière in einem heute veröffentlichten
Positionspapier
einen radikalen Wandel der Innenpolitik der letzten Jahre. Solange der
Staat nicht im Rahmen eines "Freiheitspakets" staatliche Überwachung
abbaut und Projekte wie Vorratsdatenspeicherung, Surfprotokollierung,
De-Mail und den elektronischen, biometrischen Personalausweis stoppt,
leistet er selbst Datenpannen Vorschub und kann von anderen nicht
glaubwürdig mehr Anstrengungen im Bereich von Datenschutz und
Datensicherheit verlangen.
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Hier das Manuskript des Plädoyers, das Rechtsanwalt Meinhard Starostik vor dem Bundesverfassungsgericht gehalten hat. Herr Starostik ist der Bevollmächtigte der über 34.000 Beschwerdeführer gegen die Vorratsdatenspeicherung (Az. 1 BvR 256/08 und 1 BvR 508/08). Es gilt das gesprochene Wort.
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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt
am heutigen Tag über Verfassungsbeschwerden gegen die vom
Deutschen Bundestag am 09.11.2007 beschlossene Pflicht zur
verdachtslosen sechsmonatigen Erfassung von Verbindungs-, Standort-
und Internetzugangsdaten der gesamten Bevölkerung (sog.
„Vorratsdatenspeicherung“). Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1
BvR 256/08 hat Rechtsanwalt Meinhard Starostik im Namen von acht
Beschwerdeführern eine 150-seitige Verfassungsbeschwerdeschrift
eingereicht; später hat er die Beschwerde im Namen weiterer
34.451 Bürgerinnen und Bürger erhoben (Az. 1 BvR 508/08).
Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 BvR 263/08 hat Rechtsanwalt Dr.
Burkhard Hirsch im eigenen Namen und namens 13 weiterer Personen,
darunter Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms,
Verfassungsbeschwerde erhoben. In den Verfahren mit den Aktenzeichen
1 BvR 586/08 und 2 BvE 1/08 hat Prof. Dr. Jens-Peter Schneider im
Namen vieler Bundestagsabgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen Verfassungsbeschwerde und Organklage eingereicht.
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+++ Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veranstaltet Pressekonferenz,
Fotoaktion, Infostände und Public Viewing in Karlsruhe +++ Übertragung
auch in das Internet +++ Bundesdatenschutzbeauftragter:
Telekommunikationsunternehmen speichern illegal zu viel und zu lange
auf Vorrat +++
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Pressemitteilung von European Digital Rights (EDRi) und Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) vom 1. Dezember 2009: Die Bürgerrechtsvereinigungen European Digital Rights (EDRi) und
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) fordern von der
Europäischen Union, die 2006 beschlossene Richtlinie zur
Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten[1] aufzuheben.
Falls die Richtlinie nicht ganz aufgehoben wird, fordern sie die
Einführung eines Wahlrechts, damit künftig jeder Staat frei entscheiden kann,
ob er eine Vorratsdatenspeicherung verlangt oder nicht.
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute die deutsche Übersetzung eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs Rumäniens (Curtea Constituţională a României) veröffentlicht, der das rumänische Gesetz zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten am 8. Oktober 2009 als verfassungswidrig verworfen hat. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Bundesregierung nun auf, die Vorratsdatenspeicherung auch in Deutschland sofort abzuschaffen. |
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In einem heute veröffentlichten Offenen Brief fordert der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP)
auf, nicht-kommerzielle Internet-Hotspots und E-Mail-Dienste von der
Pflicht zur verdachtslosen Verbindungsdatenspeicherung auszunehmen.
Hintergrund ist ein Meinungsstreit zwischen EU-Kommission und
Bundesnetzagentur über die Reichweite der Pflicht zur
Verbindungsdatensammlung.
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