Verhandlungen zur Vorratsdatenspeicherung in Luxemburg und Dublin

Vor dem Europäischen Gerichtshof und dem irischen High Court of Justice sind heute Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung verhandelt worden. Der Verband Eco forderte die Bundesregierung erneut auf, die Umsetzung der umstrittenen Richtlinie auszusetzen

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Von
  • Monika Ermert

In Sachen Vorratsdatenspeicherung mahlen die Mühlen der Justiz zu langsam, kritisierten Wirtschaft und Bürgerrechtler nach der mündlichen Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zur Nichtigkeitsklage Irlands am heutigen Dienstag. Der Verband Eco forderte die Bundesregierung erneut auf, die Umsetzung der umstrittenen Richtlinie auszusetzen – so wie dies etwa in Österreich gemacht werde. Man befürchte ansonsten Ausgaben in Höhe von 332 Millionen Euro für die Eco-Mitgliedsunternehmen, und das auf Grundlage einer später möglicherweise nach Europa- und Verfassungsrecht unzulässigen Richtlinie.

Da die Unternehmen in Deutschland ab dem 1. Januar 2009 zur Speicherung der Verbindungsdaten von Telekommunikation und Internetnutzung verpflichtet seien, komme der für den 14. Oktober angekündigte Schlussantrag des Generalanwalts des EuGH zu spät. Die Unternehmen müssten bis dahin längst damit angefangen haben, Speichertechnik zu beschaffen, mahnt Eco. Die Entscheidung des von verschiedenen Parteien und den 34.000 Teilnehmern einer Massenklage angerufenen Bundesverfassungsgerichts wird sogar erst für Ende des Jahres erwartet. "Da ist das Kind für unsere Unternehmen schon in den Brunnen gefallen," verdeutlichte eine Eco-Sprecherin.

Unterstützung für eine Aussetzung der Richtlinie signalisierte auch der EU-Abgeordnete Alexander Alvaro, der in den Jahren 2005 und 2006 Berichterstatter für die hoch umstrittene Direktive 2006/24 EG war. "Eine Aussetzung wäre das sinnvollste", meint der innenpolitische Sprecher der Liberalen im Europaparlament. Alvaro sagte, er würde eine Nichtigkeitserklärung aus Luxemburg durchaus begrüßen, auch wenn er selbst die gewählte Rechtsgrundlage, gegen die sich nun die Klage der irischen und slowakischen Regierung richtet, mit befürwortet habe.

Verwunderlich aus Sicht des Liberalen sei aber, "dass nicht die Grundrechtsfrage überprüft wird". Es wäre zu begrüßen, sagt Alvaro, wenn der EuGH die Frage nach der Grundrechtsfestigkeit (in Bezug auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention) gleich mit prüfen würde. Gegenstand der Klage ist dies aber nicht und laut der Prozessbeobachterin des AK Vorratsdatenspeicherung, Suat Kasem, gab es dazu heute in Luxemburg auch keine Nachfragen von Seiten des Gerichts.

"Geschockt" zeigte sich Kasem nach der Verhandlung darüber, dass der oberste Datenschützer Europas, Peter Hustinx, mit der umfassenden Speicherung der Kommunikationsdaten der Bürger offenbar kein Problem habe. Der AK Vorratsdatenspeicherung ist Initiator der Massenklage vor dem Bundesverfassungsgericht und geht, wie er bereits gestern verkündete, fest davon aus, dass der EuGH die Richtlinie kassiert und damit auch den Weg für "eine umfassende Prüfung" der deutschen Richtlinien-Umsetzung "am Maßstab der deutschen Grundrechte" frei macht. In der Zwischenzeit könnten Bürger sich durch Anonymisierungsdienste oder durch nicht auf den eigenen Namen registrierte Prepaid-Handykarten schützen.

Zu langsam arbeitet nach Ansicht des Prozessvertreters Edward McGarr von der Initiative "Digital Ireland Limited" auch der irische High Court of Justice, vor dem heute die auf zwei Tage angesetzte mündliche Verhandlung gegen die Umsetzung der Richtlinie in Irland begann. Digital Ireland strebt laut McGunn eine Verweisung des von ihm angestrengten Verfahrens an den EuGH an. Bevor nicht die Klage in Luxemburg entschieden sei, mache eine Verhandlung der substanziellen, verfassungsrechtlichen Fragen vor dem High Court in Dublin wenig Sinn.

In Luxemburg "hätten wir die irische Regierung unterstützt in ihrer Klage," sagte McGarr, "und dann hätten wir sie bekämpft." Denn mit Blick auf die Grundrechtsfrage gehen die Meinungen von Digital Ireland und der irischen Regierung auseinander. Letztere hatte den Antrag gestellt, das irische Bürgerrrechtskomitee bei der heutigen Verhandlung in Dublin nicht als sachverständigen Berater zuzulassen. Damit war die irische Regierung allerdings gescheitert. DRI, die von zahlreichen europäischen Bürgerrechtsorganisationen unterstützt wird, hatte sich vor der Verhandlung in Dublin mit der Bitte an den Parlamentspräsidenten Hans Gert Pöttering gewandt, dieser solle einen Aufschub der Verhandlung in Luxemburg erwirken, damit sich DRI nach einer möglichen Verweisung direkt in Luxemburg Gehör verschaffen kann. DRI ist auf die Verweisung angewiesen und kann seine Klage nicht direkt beim EuGH vortragen. "Leider ist das nun nicht geschehen," resümiert McGarr nach dem ersten Verhandlungstag in Dublin. Die Verhandlung dort geht morgen weiter.

Die wachsende Zahl von Verfahren, kürzlich reichte auch die "Hungarian Civil Liberties Union" Verfassungsklage ein, zeigt den Widerstand, der sich gegen die geplante anlasslose Totalerfassung der Kommunikationsdaten aller Bürger aufbaut. Parlamentsmitglied Alvaro schätzt: "Wenn die Richtlinie für nichtig erklärt wird, wird der nächste Anlauf für einen Rahmenbeschluss sehr schwer." (Monika Ermert) / (pmz)