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Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Finger weg vom Fingerabdruck! (25.07.2008) Drucken E-Mail

 Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung lehnt das schwarz-rote Vorhaben ab, Personalausweisinhaber künftig biometrisch und elektronisch erfassen zu lassen. Die Aktivisten rufen zum Boykott der freiwilligen Überwachungsfunktionen auf.

Angriff auf Anonymität im Internet

Erklärtes Ziel des geplanten elektronischen Personalausweises ist es laut Innenministerium, „die nicht-anonyme [...] elektronische Kommunikation zum Normalfall“ zu machen.[1] „Automaten und Internetangebote könnten wir zunehmend nur noch nutzen, wenn wir mit der Chipkarte unsere Identität offenbaren“, kritisiert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Es ist eine absurde Vorstellung, im Supermarkt oder am Briefkasten seinen Ausweis vorzeigen zu müssen. Mit dem elektronischen Personalausweis soll eben dies im virtuellen Leben Realität werden.“ Der Arbeitskreis rät allen Bürgern daher, die Aufnahme der „Authentisierungs- und Signaturfunktionen“ in ihren Ausweis abzulehnen, um die Verbreitung eines elektronischen Kennkartenzwangs zu verhindern. Stattdessen empfiehlt der Arbeitskreis, Zwangsregistrierungen bei kostenlosen Internetdiensten durch Angabe von Fantasienamen und -daten auszuhebeln.

Elektronische Auslesbarkeit

Nach den schwarz-roten Plänen sollen Personalausweise zudem elektronisch auslesbar werden, um die Daten – einschließlich des Fotos – abziehen, mit verschiedensten Datensammlungen abgleichen und in Datenbanken diverser Sicherheitsbehörden einspeichern zu können. Die weitere Verwendung der Daten ist nicht kontrollierbar. „Wir fordern Union und SPD auf, dieses europaweit einmalige Vorhaben aufzugeben“, erklärt Uwe Schulze vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Der Gipfel des Unfugs ist die freiwillige Aufnahme von Fingerabdrücken, die gerade Straftäter ja gar nicht treffen wird. Die zunächst freiwillige Abnahme soll nur den Weg für eine baldige Zwangsabnahme ebnen.“ Der Arbeitskreis empfiehlt allen Bürgern, der Abnahme des eigenen Fingerabdrucks zu widersprechen, weil er sonst im In- und Ausland aus dem Ausweischip elektronisch ausgelesen und unkontrolliert und ohne Zustimmung des Betroffenen gespeichert und weitergegeben werden kann.

Überwachungs- und Industriesubventionierungsmaßnahme

Der zur Rechtfertigung der Pläne genannte Gebrauch fremder Ausweise zur Identitätstäuschung kommt in der Praxis so selten vor, dass das Risiko des Einzelnen nicht einmal 0,01% beträgt. Alle bekannten Fälle von Ausweismissbrauch konnten schon anhand des Fotos oder sonst äußerlich bemerkt werden. Oftmals handelte es sich um Bagatellfälle, nie um ernsthafte Straftaten wie Terrorismus. „Für elektronische Ausweise sollen wir hunderttausende von Euro an Biometrieunternehmen zahlen, während wirklich wirksame Kriminalpräventionsprojekte und auch tausende von Stellen bei der Polizei seit Jahren gestrichen werden“, kritisiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „SPD und Union betreiben in Wahrheit keine Sicherheitspolitik, sondern eine verkappte Überwachungs- und Industriesubventionierungspolitik.“

Hintergrund:

Der noch heute bestehende Zwang, dass jeder Bürger einen Ausweis besitzen muss, ist 1938 von der Regierung Adolf Hitler eingeführt worden, um die Bevölkerung besser kontrollieren und jüdische Mitbürger einfacher verfolgen zu können.[2] Anders als etwa in Großbritannien wurde der deutsche Ausweiszwang nach dem zweiten Weltkrieg nicht wieder aufgehoben. Bis heute werden zudem Personalausweis- und Passregister über die gesamte Bevölkerung geführt. Im vergangenen Jahr haben CDU/CSU und SPD einen deutschlandweiten elektronischen Zugriff auf die Register eingeführt. Seither sind Gesichtsbilder der gesamten Bevölkerung für die Polizei elektronisch abrufbar. Seit Mai 2008 ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsspeicherung von Passdaten und -bildern anhängig.[3] Gegen den Zwang zur Abgabe von Fingerabdrücken für Reisepässe liegt dem Bundesverfassungsgericht ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde vor.[4] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, den Ausgang dieser Verfahren abzuwarten, bevor die Erfassung der Bevölkerung in Ausweisen noch weiter ausgeweitet wird.

 
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