25C3: Hacker demonstrieren gegen die Vorratsdatenspeicherung

Mehrere hundert Teilnehmer des Chaos Communication Congress zogen am Montag aus Protest gegen das Greifen neuer Überwachungsmaßnahmen durch Berlin. Für den heutigen Silvester ist eine Webdemo und eine Kundgebung in Hamburg geplant.

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Mehrere hundert Teilnehmer des 25. Chaos Communication Congress (25C3) demonstrierten am Montagnachmittag in Berlin gegen die am 1. Januar anstehende Ausweitung der Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sowie die ebenfalls am Neujahrstag in Kraft tretende neue Befugnis zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Die Hacker aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs (CCC) zogen bei eisigen Temperaturen unter Federführung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und des Datenschutzvereins FoeBuD auf den Hauptverkehrsstraßen rund um den Alexanderplatz und verursachten dabei ein kleines Verkehrschaos.

Die Demo stand einmal mehr unter dem Motto "Freiheit statt Angst" und sollte sich allgemein auch laut dem Aufruf "gegen grenzenlosen Überwachungswahn und Datensammelwut" richten. Patrick Breyer vom AK Vorrat wies auf die anstehenden Bundestagswahlen im Herbst hin und erklärte vier weitere Jahre mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) als unerträglich. Die Hackergemeinde forderte er auf, weiter mit die Grundrechte zu verteidigen und angesichts weiterer Überwachungsvorhaben wie der Fluggastdatenspeicherung in der EU, dem geplanten Zugriff von US-Behörden auf Polizeidaten hierzulande oder das Bundesmelderegister wachsam zu bleiben.

Um gegen die am morgigen Donnerstag in Kraft tretende Pflicht zur verdachtslosen Protokollierung auch sämtlicher Internetzugänge, Internet-Telefonie und E-Mail-Abrufe zu protestieren, ruft der Arbeitskreis alle Anbieter von Internetpräsenzen ferner dazu auf, ihre Webseiten zum Jahreswechsel in schwarz zu verhüllen und mit einer Protestanzeige und der Ansage "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!" zu versehen. Außerdem ruft die Ortsgruppe Nord zu einer Kundgebung am heutigen Silvestertag in Hamburg auf. Das Treffen startet um 14:00 Uhr am Kaufhaus Saturn in der Mönckebergstraße.

Im Rahmen der "Massenklage" in Karlsruhe von über 34.000 Bürgern gegen die Vorratsdatenspeicherung haben die Aktivisten zudem einige neue Verfahrensschriftsätze veröffentlicht. Das Bundesverwaltungsgericht etwa sieht in der verdachtsunabhängigen Datenerhebung demnach "eine flächendeckende Dauermaßnahme, die weder an eine Einschreitschwelle noch an eine Tatsachenbasis gebunden ist". Sie weise eine "immense Breitenwirkung" auf und nähere sich damit "einer grundrechtseingreifenden Ermittlung 'ins Blaue hinein' an". Der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Klaus Tolksdorf, hält die Protokollierung der umfangreichen Datenspuren ebenfalls für überzogen. Ihm lägen "keine Erkenntnisse" vor, dass die von der Bundesregierung erhoffte Verbesserung der Strafverfolgung mit der Vorratsspeicherung eingetreten sei. Weil der Nutzer eines Anschlusses nicht direkt feststellbar sei, führten die Daten vielmehr "leicht in die Irre".

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert die Regelungen zur TK-Überwachung in seiner Stellungnahme. "Eigentlich müsste der Staat mit gutem Vorbild vorangehen und Datensparsamkeit praktizieren", erklärte der Datenschützer zudem gegenüber der Thüringer Allgemeinen. "Die Vorratsdatenspeicherung jetzt auch für die Internetdaten ist genau der entgegengesetzte Weg". Er hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht – aber auch der Gesetzgeber – hier noch Korrekturen vornähmen.

Die Grünen bemängelten, dass es bislang vom Staat noch nicht einmal eine Richtlinie zur technischen Umsetzung der neuen Vorgabe gebe. Berlin sollte daher nun endlich die Notbremse ziehen und die Regelung stoppen. Der Bevollmächtigte der Bundesregierung beteuert in seinem Schreiben an das Bundesverfassungsgericht dagegen, dass die Beschwerden größtenteils unzulässig und ansonsten unbegründet seien. Die Regelung umfasse zwar selbst Anonymisierungsdienste, diese verlören damit aber nicht ihren "legitimen Zweck". Angesichts der begrenzten Zugriffsermächtigungen auf die Vorratsdaten bleibe die Anonymität der Kommunikation gegenüber dem Staat "bis auf Ausnahmefälle" gewahrt.

Zum 25C3 siehe auch:

(Stefan Krempl) / (anw)