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Hansenet und Freenet-Töchter verweigern Vorratsdatenspeicherung (15.04.2009) Drucken E-Mail

+++ Verwaltungsgericht befreit Freenet-Mobilfunktöchter von Pflicht zur Verbindungsdatenspeicherung +++ Hansenet verweigert Internet-Vorratsdatenspeicherung +++ Erste E-Mail-Postfächer ohne Vorratsdatenspeicherung verfügbar +++ 

Die Bundesregierung darf die Mobilfunkanbieter Mobilcom, Debitel (inklusive Talkline), Klarmobil und Callmobile vorläufig nicht zwingen, die Kontakte und Bewegungen ihrer Kunden anlasslos aufzuzeichnen. Das besagt ein heute veröffentlichter Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 16.01.2009 (Az. VG 27 A 331.08).[1] Darin bezeichnet das Gericht die Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf Kosten der Unternehmen und ihrer Kunden als verfassungswidrig. Talkline, Debitel und Klarmobil bieten ihren Kunden dementsprechend an, alle Verbindungsdaten mit Rechnungsversand zu löschen.

Auch Hansenet/Alice weigert sich, die Kennungen (IP-Adressen) seiner Internetkunden länger als fünf Tage zu speichern.* Gegen eine anderslautende Verfügung der Bundesnetzagentur vom 27.01.2009 hat das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht (Az. 21 L 234/09). Mit Privatdemail.net und Xerobank.com gibt es inzwischen auch Anbieter von E-Mail-Postfächern, die der Pflicht zur Erfassung aller E-Mail-Kontakte trotzen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat auf seiner Homepage weitere Tipps zur vertraulichen Kommunikation veröffentlicht:[2] Handy-Guthabenkarten und kostenlose E-Mail-Postfächer können danach auf Fantasienamen angemeldet werden, Internet-Anonymisierungsdienste und protokollierungsfreie E-Mail-Postfächer sollten genutzt werden. "Nur nicht gespeicherte Verbindungs-, Standort- und Internetdaten sind sicher vor missbräuchlicher Aufdeckung und Ermittlungsfehlern der Behörden", begründet Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Dass SPD und Union jetzt auch noch das Internet-Surfverhalten protokollieren lassen wollen,[3] muss auf unseren entschiedenen Widerstand stoßen."

Die sogenannte "Vorratsdatenspeicherung" ist im Dezember 2005 von der Mehrheit der sozialdemokratischen und konservativen Europaabgeordneten beschlossenen worden. Angesichts der bevorstehenden Europawahl weist Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien darauf hin: "Es ist gerade im Europaparlament wichtig, freiheitsfreundliche Abgeordnete zu wählen. Viele der Überwachungsvorhaben der letzten Jahre - darunter auch die Vorratsdatenspeicherung - sind dort abgesegnet worden. Es wird Zeit, dass in Brüssel ein echtes Gegengewicht zu den einzelnen Länderregierungen und dem Rat der Innenminister geschaffen wird." 

*Ergänzung vom 16.04.2009:

Hansenet/Alice teilt mit, dass die Zuordnung dynamischer IP-Adressen zurzeit nicht gespeichert wird, also auch nicht für die Dauer von fünf Tagen.

Der Webhoster domainfactory GmbH hat uns einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 15.01.2009 (Az. VG 27 A 316.08) übersandt, in dem auch er vor einer Durchsetzung der Vorratsspeicherungspflicht geschützt wird. Relevant ist dies für die von domainfactory geführten E-Mail-Postfächer.

Siehe auch die entsprechenden Beschlüsse für die British Telecom und QSC

 
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