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Gemeinsame Presseerklärung der Beschwerdeführer vom 15.12.2009 (15.12.2009) Drucken E-Mail

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am heutigen Tag über Verfassungsbeschwerden gegen die vom Deutschen Bundestag am 09.11.2007 beschlossene Pflicht zur verdachtslosen sechsmonatigen Erfassung von Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten der gesamten Bevölkerung (sog. „Vorratsdatenspeicherung“). Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 BvR 256/08 hat Rechtsanwalt Meinhard Starostik im Namen von acht Beschwerdeführern eine 150-seitige Verfassungsbeschwerdeschrift eingereicht; später hat er die Beschwerde im Namen weiterer 34.451 Bürgerinnen und Bürger erhoben (Az. 1 BvR 508/08). Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 BvR 263/08 hat Rechtsanwalt Dr. Burkhard Hirsch im eigenen Namen und namens 13 weiterer Personen, darunter Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms, Verfassungsbeschwerde erhoben. In den Verfahren mit den Aktenzeichen 1 BvR 586/08 und 2 BvE 1/08 hat Prof. Dr. Jens-Peter Schneider im Namen vieler Bundestagsabgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Verfassungsbeschwerde und Organklage eingereicht.

Mit unseren Beschwerden wollen wir die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung erreichen, weil diese Maßnahme vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte in einer Informationsgesellschaft unzumutbar behindert und einen Präzedenzfall für eine uferlose Registrierung des alltäglichen Verhaltens unschuldiger und ungefährlicher Bürger ins Blaue hinein darstellt. Die gesamte Bevölkerung als potenzielle Rechtsbrecher zu betrachten und ihr Verhalten „auf Vorrat“ registrieren zu lassen, ist eines freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates nicht würdig.

„Die Vorratsdatenspeicherung verletzt das elementare Grundrecht auf informationelle Privatheit, also das Recht, sich in unserem Staat frei, ohne staatliche Überwachung und ohne Verdatung zu bewegen und zu kommunizieren, solange man nicht in einen konkreten Verdacht geraten ist“, bekräftigt Rechtsanwalt Dr. Burkhard Hirsch.

„Nicht ohne Grund haben gegen die Vorratsdatenspeicherung so viele Bürgerinnen und Bürger wie noch nie zuvor das Bundesverfassungsgericht angerufen“, erklärt Rechtsanwalt Meinhard Starostik. „Noch nie hat nämlich der Deutsche Bundestag so viele Informationen über das tägliche Verhalten der gesamten Bevölkerung erfassen lassen. Dass die Vorratsdatenspeicherung uns in dieser Weise permanent dem Risiko von Falschverdächtigungen, Missbrauch und Datenpannen aussetzt, kann nicht hingenommen werden.“

„Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Angriff auf die Freiheitsrechte aller europäischen Bürger. Deshalb wäre es das Beste, wenn das Bundesverfassungsgericht mit einem klaren Wort gegen diese Politik der grundlosen Datenspeicherung den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegte, damit die Datensammelwut nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa gestoppt wird“, so der Abgeordnete Jerzy Montag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Wir hoffen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über unsere Beschwerden in den ersten Monaten des Jahres 2010.

 
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