Bürgerrechtsvereinigungen fordern EU zur Aufhebung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf |
Pressemitteilung von European Digital Rights (EDRi) und Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) vom 1. Dezember 2009: Die Bürgerrechtsvereinigungen European Digital Rights (EDRi) und
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) fordern von der
Europäischen Union, die 2006 beschlossene Richtlinie zur
Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten[1] aufzuheben.
Falls die Richtlinie nicht ganz aufgehoben wird, fordern sie die
Einführung eines Wahlrechts, damit künftig jeder Staat frei entscheiden kann,
ob er eine Vorratsdatenspeicherung verlangt oder nicht. In einer heute veröffentlichten Stellungnahme[2] an die Europäische Kommission weist der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung darauf hin, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine Einschränkung der Freiheit der Bürger bedeutet und die ständige Gefahr eines Verkaufs, Verlustes oder sonst nachteiliger Verwendung der gesammelten Daten über persönliche Kontakte, Mobiltelefonstandorte und Internetnutzungen sowie höhere Preise für Telekommunikationsdienste und weniger Wettbewerb nach sich gezogen hat. In einer 2006 bei dem Europäischen Gerichtshof eingereichten Klageschrift, die heute im Internet veröffentlicht worden ist,[3] hob Irland hervor, dass viele Staaten ursprünglich keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung eingeführt hatten und dass "kein Aspekt des Binnenmarktes die Verpflichtung eines Mitgliedsstaats zur erstmaligen Einführung einer Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen könnte". In mehreren Mitgliedsstaaten prüften und prüfen Gerichte Beschwerden von Bürgern und Telekommunikationsanbietern, die in der flächendeckenden Sammlung von Kommunikationsinformationen eine Verletzung des Menschenrechts auf Achtung der Privatsphäre sehen. Verfassungsgerichte in Rumänien[4] und Bulgarien[5] haben Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung bereits für verfassungswidrig erklärt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht wird sich im Dezember mit Beschwerden von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern befassen.[6] Eine weitere Klage ist in Irland anhängig,[7] während eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof der Tschechischen Republik zurzeit vorbereitet wird. "In einem Grundsatzurteil aus dem letzten Jahr hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine britische DNA- und Fingerabdruckdatenbank für unzulässig erklärt und ausgeführt, dass 'die umfassende und wahllose Befugnis zur Speicherung [...] einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht [...] auf Achtung des Privatlebens' begründe, der 'nicht als notwendig in einer demokratischen Gesellschaft angesehen werden kann'.[8] Nichts anderes gilt für die umfassende und wahllose Vorratsspeicherung von Informationen über persönliche Kontakte, Handybewegungen und die Internetnutzung", kommentiert der Jurist Patrick Breyer (AK Vorrat). "Anonymität ist in einem demokratischen Staat für eine Vielzahl von Aktivitäten unverzichtbar. Alle Bürger einer ständigen Aufzeichnung ihrer Kontakte auszusetzen, droht die Demokratie, die verteidigt werden soll, zu untergraben oder sogar zu zerstören. Die Europäische Kommission muss diesem Big-Brother-Gesetz jetzt ein Ende setzen." "EDRI und seine Mitglieder setzen sich seit Jahren gegen diese Richtlinie mit dem Argument ein,[9]
dass eine derartige Vorratsdatenspeicherung zwangsläufig gefährlich weit in die Privatsphäre eingreift. Kommunikationsdaten gehen erheblich über
einfache Listen angerufener Nummern und Anrufzeiten hinaus.
Verbindungsdaten werden inzwischen zur grafischen Darstellung
menschlicher Beziehungsnetzwerke und vor allem zur Darstellung
menschlichen Verhaltens und menschlicher Absichten verwendet," ruft
Meryem Marzouki (EDRI) in Erinnerung. "Vor dem Hintergrund des Diese Pressemitteilung wird unterstützt von:
European Digital Rights Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung |
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