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Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung veröffentlicht (22.09.2010) Drucken E-Mail

Der Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) veröffentlichte heute die anonymisierte Version der Verfassungsbeschwerde vom 16. Juli 2010 gegen die für 2011 geplante Volkszählung. 

"Alle 13.077 Unterstützer der Beschwerde gegen die Volkszählung bekamen die Klageschrift direkt zugesandt", sagt Jens Kubieziel vom AK Zensus. "Auch wenn es etwas gedauert hat: Uns ist wichtig, dass unsere Unterstützer auf dem Laufenden bleiben."

Der AK Zensus erwägt weitere juristische Schritte gegen die ersten Zusammenführungen von Datenbanken, die bereits am 1. November 2010 erfolgen. Weiterhin zeigt der Arbeitskreis gemeinsam mit seiner Rechtsanwältin Eva Dworschak auf seinem Internetportal www.zensus11.de Möglichkeiten auf, wie sich betroffene Bürger und Gebäudeeigentümer gegen die Volkszählung wehren können.

"Es ist leider wie immer: So lange die Volkszählung nicht für den einzelnen unmittelbar greifbar wird, ist es schwer, öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen", meint Ute Elisabeth Gabelmann aus der Gruppe der Datenschützer. "Erst wenn die detaillierten Fragebögen und Briefe der Statistikämter eintreffen, wenn der Volkszähler an der Tür klingelt, wachen die meisten Leute auf und werden aktiv. Für viele Gegenmaßnahmen ist es dann aber schon zu spät."

Die große Gefahr liegt darin, dass im Zuge der Volkszählung ein Datenpool mit bisher noch nie dagewesenem Umfang angelegt wird. Um zu prüfen, ob diese Datenbank vollständig ist und auch alle Befragten die Wahrheit sagen, kann es sogar direkte Untersuchungen und bohrende Nachfragen geben. Personen- und haushaltsbezogene Daten werden zusammengeführt und unter einer gemeinsamen, so genannten Ordnungsnummer gespeichert. Von dieser Nummer aus lassen sich detailierte Rückschlüsse auf einen bestimmten Menschen ziehen. Von einer Anonymisierung kann also keine Rede sein, denn diese Daten werden bis zu vier Jahre an einem zentralen Ort gespeichert. In dieser Zusammenführung liegt aus Datenschutzsicht eine besonders große Gefahr.

Weiterhin kritisieren die Aktivisten die Nutzung von Daten aus Ordnungs- und Meldeämtern. Diese werden für die Volkszählung zweckentfremdet, da sie ursprünglich aus einem völlig anderen Grund erhoben wurden. Darin sieht der Arbeitskreis einen Verstoß gegen die Verfassung.

Über die Initiative

Die Kampagne gegen die Volkszählung 2011 ist eine Initiative des Arbeitskreises Zensus, der unter dem Dach des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) gegründet wurde. Der AK Zensus hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz initiiert, die von 13.077 Menschen unterstützt wird. Im Rahmen seiner Arbeit möchte der Arbeitskreis unabhängige Informationen über die Volkszählung anbieten, aufklären und gleichzeitig datenschutzfreundlichere Lösungen entwickeln. Auf seiner Webseite www.zensus11.de informiert er über das Gesetz und die möglichen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Der AK Vorrat ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen überparteilich und unabhängig agiert.

 

Weitere Informationen: zensus11.de

 
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