5-Minuten-Info zur Vorratsdatenspeicherung (25.09.2022) |
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Nach dem "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht" von CDU, CSU und SPD sollte spätestens ab 1. Juli 2017 zehn Wochen lang nachvollziehbar sein, wer mit wem per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten und vier Wochen lang gespeichert. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.
Bislang durften Telekommunikationsanbieter im Grundsatz nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten und Internetkennungen nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen konnte eine Speicherung zudem weitgehend vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten vor Erfassung würde die Vorratsdatenspeicherung beseitigen. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 2017
als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta bezeichnet hat, wird es von den Telekommunikationsanbietern mit Billigung der
Bundesnetzagentur bis zur gerichtlichen Klärung nicht umgesetzt. Wo liegt das Problem?Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar. Sie wird von 51% der Bürger abgelehnt. Unter der Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:
Aktueller StandDer Europäische Gerichtshof hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im September 2022 weitgehend für grundrechtswidrig erklärt. Unter Verstoß gegen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass Daten „anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden“ sollen, fordert Bundesinnenministerin Faeser (SPD) dennoch eine Internet-Vorratsdatenspeicherung: Jedem Internet-Zugangsanbieter, der dies nicht schon
freiwillig tut, soll die vollständige und verdachtsunabhängige
Speicherung der IP-Daten aller Internetnutzer vorgeschrieben werden –
ohne jeden Anlass. In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also potenziell jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz. Lesen Sie mehr:
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