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Wir speichern nicht - Weitere Informationen hier...

5-Minuten-Info zur Vorratsdatenspeicherung (25.09.2022) Drucken E-Mail

Nach dem "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht" von CDU, CSU und SPD sollte spätestens ab 1. Juli 2017 zehn Wochen lang nachvollziehbar sein, wer mit wem per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten und vier Wochen lang gespeichert. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.

 Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

Bislang durften Telekommunikationsanbieter im Grundsatz nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten und Internetkennungen nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen konnte eine Speicherung zudem weitgehend vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten vor Erfassung würde die Vorratsdatenspeicherung beseitigen.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 2017 als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta bezeichnet hat, wird es von den Telekommunikationsanbietern mit Billigung der Bundesnetzagentur bis zur gerichtlichen Klärung nicht umgesetzt.

Wo liegt das Problem?

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar. Sie wird von 51% der Bürger abgelehnt.

Unter der Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:

  • Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung und widerspricht der europäischen Grundrechte-Charta.
  • Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
  • Insbesondere der Quellenschutz von Journalisten ist gefährdet, da ihre Quellen keinen Schutz vor dem Datenabruf genießen. Desweiteren kriminalisiert der ebenfalls neue Straftatbestand der "Datenhehlerei" die Arbeit von investigativen Journalisten und Bloggern.
  • Vorratsdatenspeicherung setzt Menschen dem Risiko des kriminellen Missbrauchs ihrer Daten aus – zum Beispiel durch Identitätsdiebstahl oder Erpressung. Der Grund: Die Sicherheit solch riesiger Datenmengen kann nicht garantiert werden. Erst recht nicht nach dem NSA-Skandal.
  • Vorratsdatenspeicherung erhöht für die Wirtschaft das Risiko von Industriespionage.
  • Nach den Enthüllungen Edward Snowdens rechnen viele Bürger damit, dass Geheimdienste oder andere Behörden die gespeicherten Daten mitlesen. Das schüchtert ein und kann dazu führen, dass Menschen nicht mehr politisch aktiv werden. Menschen können sich dazu genötigt sehen, ihre Meinung für sich zu behalten, weil sie vermuten, dass ihnen sonst die Einreise in andere Länder, eine Arbeitsstelle oder anderes verweigert wird.
  • Die Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
  • Die Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
  • Die Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen, die weiterhin spurenlos genutzt werden können.

Aktueller Stand

Der Europäische Gerichtshof hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im September 2022 weitgehend für grundrechtswidrig erklärt. Unter Verstoß gegen die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass Daten „anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden“ sollen, fordert Bundesinnenministerin Faeser (SPD) dennoch eine Internet-Vorratsdatenspeicherung:

Jedem Internet-Zugangsanbieter, der dies nicht schon freiwillig tut, soll die vollständige und verdachtsunabhängige Speicherung der IP-Daten aller Internetnutzer vorgeschrieben werden – ohne jeden Anlass. In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so unsere gesamte Internetnutzung nachvollziehbar werden, also potenziell jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz.

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