Menu Content/Inhalt

Suche

Zitat

Newsfeeds

Wir speichern nicht - Weitere Informationen hier...

Sozialdemokratische Richter und Staatsanwälte erteilen Vorratsdatenspeicherung Abfuhr (01.10.2011) Drucken E-Mail

 Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) hat in einem Beschluss vom 24. September 2011 eine eindeutig ablehnende Haltung zur von CDU/CSU geforderten Wiedereinführung der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung eingenommen. Damit stellt sich die aus Richtern, Staatsanwälten und anderen Juristen bestehende und als "rechtspolitische Gewissen der SPD" titulierte Arbeitsgemeinschaft klar gegen die vielfältigen Verlautbarungen einiger SPD-Innenpolitiker, die sich zuletzt für die anlasslose Vollprotokollierung der Telefon-, Handy- und Internetverbindungsdaten aller Deutschen stark gemacht hatten.

In ihrem Beschluss betonen die Juristen unter anderem:

"Deutschland kann und soll auf die Vorratsdatenspeicherung verzichten! (...) Es darf keine neue gesetzliche Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung der Verbindungsdaten ohne Anfangsverdacht oder konkreter Gefahr geben. Der bislang nur unzureichend nachgewiesene Nutzen, der mit auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten verbunden sein könnte, rechtfertigt nicht die damit einhergehenden schweren Grundrechtseingriffe. Unstrittig ist zudem, dass die Vorratsdatenspeicherung von Kriminellen und Terroristen leicht umgangen werden könnte. Die ASJ nimmt die erheblichen Ängste und Vorbehalte gegen eine so breite, weil alle Bürgerinnen und Bürger betreffende und eine so langfristige Speicherung von Kommunikationsdaten ernst und spricht sich nachdrücklich gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung aus."

Die ASJ bewertet die Vorratsdatenspeicherng generell als "verfassungsrechtlichen Tabubruch", favorisiert statt dessen ein Quick-Freeze-Verfahren und stellt fest:

"Die Vorteile der Vorratsdatenspeicherung bleiben diffus, Nachteile und Gefahren liegen auf der Hand, die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Hürden sind hoch. Die ASJ bittet deshalb den Bundesparteitag um ein klares Votum gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung."

Auf Nachfrage hat uns ASJ-Vorstandsmitglied Harald Baumann-Hasske bestätigt, dass sich diese Aussage auch auf eine Internet-Vorratsspeicherung von IP-Adressen bezieht. Eine verdachtslose IP-Vorratsdatenspeicherung, wie sie etwa von der FDP-Bundesjustizministerin als "Kompromiss" vorgeschlagen wird, sei "wegen der Schwere des Grundrechtseingriffes in die Privatsphäre einer unbestimmten Zahl von Personen" ein "unverhältnismäßiges Mittel".

Abschließend fordern die SPD-Juristen eine veränderte EU-Richtlinie, die für ein europaweites Ende der Vorratsdatenspeicherung zu sorgen habe.

Die SPD-Juristen haben nun einen Antrag an den vom 4. bis 6. Dezember 2011 stattfindenden Bundesparteitag der SPD gerichtet, für den sie in den nächsten Monaten um Mehrheiten werben wollen. Es bleibt abzuwarten, wie die SPD mit diesem Experten-Votum aus den eigenen Reihen umgehen wird.

 
< zurück   weiter >