Europäischer Gerichtshof verkündet Donnerstag Schlussanträge zur Vorratsspeicherung (10.12.2013) |
Am
Donnerstag, den 12. Dezember, um 9:30 Uhr wird der Generalanwalt am
Europäischen Gerichtshof, Cruz Villalón, sein Votum über die Gültigkeit
und Verhältnismäßigkeit der EU-Richtlinie zur verdachtslosen
Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten verkünden.
Der Gerichtshof fällt auf der Grundlage dieser Schlussanträge
voraussichtlich Anfang 2014 seine Entscheidung. Das Verfahren ist von allergrößter Bedeutung: Hält es der Gerichtshof für gerechtfertigt, Informationen über das alltägliche Verhalten jedes Bürgers zu erfassen und auf Vorrat zu speichern, nur weil sie dem Staat irgendwann einmal nützlich werden könnten, dann ist das das Ende der Privatsphäre. Denn jedes Verhalten, jeder Gedanke kann irgendwann einmal relevant für ein Strafverfahren oder für die skandalträchtigen Zwecke der Geheimdienste werden. Setzt sich diese grenzenlose "Vorratslogik" durch, wird es in unserem digitalisierten Leben zukünftig keine aufzeichnungsfreien und vertraulichen Räume mehr geben. Die unterschiedslose Vorratsspeicherung von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail und jede Internetverbindung der gesamten Bevölkerung stellt alle bisherigen Überwachungsmaßnahmen in den Schatten. Eine Vorratsdatenspeicherung zeichnet dauerhaft das alltägliche Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhalten aller 80 Mio. Menschen in Deutschland auf; durchschnittlich alle vier Minuten werden Informationen über jede/n von uns festgehalten. Dieser Speicherung kann auch durch Nutzung alternativer Formen der Kommunikation kaum entronnen werden. Eine Offenlegung der umfassenden Kommunikationsprofile durch Datenpannen, Hacking oder missbräuchlichen Zugriff ist nur eine Frage der Zeit. Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer fordern gemeinsam mit über 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern "die Aufhebung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten". Wir protestieren gegen die Pläne der "Großen Koalition" zur Wiedereinführung der umstrittenen flächendeckenden Überwachungsmaßnahme, die von zwei Dritteln der Bevölkerung abgelehnt wird. Am 14. Dezember 2013 ist der achte
Jahrestag der Zustimmung des Europäischen Parlaments zu der umstrittenen
EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung. Und am 15. Dezember
2013 ist der 30. Jahrestag des Volkszählungsurteils des
Bundesverfassungsgerichts, mit dem erstmals ein Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung anerkannt worden ist. Wichtige Informationen zu dem VerfahrenOrt und Zeit der Verkündung: |
< zurück | weiter > |
---|