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Gericht: Polizeiliche Videoüberwachung der Freiheit statt Angst-Demos rechtswidrig (22.06.2012) Drucken E-Mail

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 26.04.2012 (Az. VG 1 K 818.09) entschieden, "dass die Anfertigung von Übersichtsaufnahmen, die anlässlich früherer Aufzüge des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung in Berlin durch den Beklagten [den Polizeipräsidenten in Berlin, d.h. die Berliner Polizeibehörde] erfolgt ist, rechtswidrig war."

Unter dem Motto "Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!" demonstrieren seit Jahren tausende von Menschen gegen die immer weiter zunehmende Kontrolle und Überwachung, z.B. durch Vorratsdatenspeicherung oder Internetzensur. Bei den Demonstrationen 2009 und 2010 fertigte die Berliner Polizei von einem an der Spitze der Versammlungen fahrenden Polizeifahrzeug permanent so genannte "Übersichtsaufnahmen" der Demonstration an, obwohl der Protest vollkommen friedlich verlief. Gegen die einschüchternde Überwachung des Überwachungsprotests klagte ein Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung - mit Erfolg. Das Gericht erklärte jetzt die polizeiliche Videoüberwachung der Demos für rechtswidrig, weil dies Personen von einer unbefangenen Teilnahme abschrecken konnte.

Polizeiliche Videoüberwachung einer angemeldeten und friedlichen Demonstration, in diesem Fall in Dresden 2012Der Berliner Polizeipräsident hat seine Beamten zwischenzeitlich angewiesen, dass "Übersichtsaufnahmen, die nicht an tatsächliche Anhaltspunkte hinsichtlich einer bevorstehenden erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gebunden sind, [...] bei der gegebenen Rechtslage nicht mehr angefertigt werden".

"Wir freuen uns über das deutliche Urteil zur illegal durchgeführten polizeilichen Videoüberwachung unserer Freiheit statt Angst-Demonstration," sagt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Es ist bitter, dass landesweit immer wieder erst mutige Bürger vor Gericht ziehen müssen, um den Behörden vor Augen zu führen, welch wesentlichen Stellenwert Meinungs- und Versammlungsfreiheit besitzen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Polizei nun endlich daraus lernt und sich zukünftig an unsere Gesetze hält."

"In einer Demokratie müssen Menschen ohne Angst vor negativen Konsequenzen an Demonstrationen teilnehmen können, ihre Meinung artikulieren und ihre Forderungen frei aufzeigen können. Der durch Videoüberwachung entstehende Beobachtungsdruck schränkt die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein," erklärt Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Wir wehren uns gegen die ausufernde präventive Erhebung und Speicherung von Daten von Menschen, die an Demonstrationen teilnehmen."

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