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Wir speichern nicht - Weitere Informationen hier...

[Blog] EU-Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung: Thema verfehlt (19.05.2012)

Unter Berufung auf ein Rechtsgutachten ihres Juristischen Dienstes behauptet die EU-Innenkommissarin Malmström, es sei rechtlich unmöglich, den EU-Mitgliedsstaaten das "Ob" einer flächendeckenden Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten künftig freizustellen. Doch in dem Rechtsgutachten steht etwas anderes.

 
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Vertragsverletzungsverfahren bei der Vorratsdatenspeicherung künstlich hochgespielt (11.05.2012)

Dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wurde die Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zugespielt, aus der hervorgeht, dass das Drohszenario eines Vertragsverletzungsverfahrens übertrieben ist.[1] EU-weit sind rund 1590 Vertragsverletzungsverfahren anhängig. Auf Deutschland entfallen 68 laufende Vertragsverletzungsverfahren, davon 22 wegen fehlender oder mangelhafter Umsetzung von Richtlinien in deutsches Recht. Trotz dieser zahlreichen, größtenteils langjährigen Rechtsstreitigkeiten wurde noch nie eine Geldstrafe gegen die Bundesrepublik Deutschland verhängt. Während bei der Vorratsdatenspeicherung politischer Druck durch Teile der Bundesregierung und die EU-Kommission ausgeübt wird, schweigen die Beteiligten bei den 67 anderen Verfahren. Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert diese Umsetzungspraxis: "Es ist bedenklich, dass eine Richtlinie, die unbestritten zu massiven Grundrechtseingriffen führt, mit viel politischem Druck durchgebracht werden soll, während die 67 anderen laufenden Verfahren ausgeblendet werden."

 
[Blog] Alles zum EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung (21.03.2012)

Aus aktuellem Anlass finden Sie hier eine Zusammenstellung unserer Informationen zum laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung:

 
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Das können Sie gegen die Vorratsdatenspeicherung unternehmen:

 
5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung

Nach Forderungen von EU-Kommission, CDU und CSU soll künftig nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.

 Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung beseitigen.

Wo liegt das Problem?

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Unter einer neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:

  • Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.

Aktueller Stand

Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gilt jedoch weiterhin. CDU und CSU wollen, dass so bald wie möglich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen wird, und führen entsprechende Verhandlungen mit der FDP. Die FDP-Justizministerin hat bereits eine einwöchige Vorratsspeicherung von Daten über jede Internetverbindung vorgeschlagen. Wir wollen verhindern, dass es zu einer erneuten verdachtslosen Totalprotokollierung gleich welcher Art kommt.

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