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SPD stimmt verfassungswidriger Surfprotokollierung durch das BSI zu (07.06.2009) Print E-mail

SPD- und Unionsabgeordnete im Innenausschuss des Deutschen Bundestages haben sich darauf geeinigt, den Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zur Aufrüstung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Änderungen anzunehmen.

Wie angekündigt, hat sich der Innenausschuss gegen die ursprünglich geplante Ermächtigung privater Telemedienanbieter (z.B. Websites) zur Protokollierung des Surfverhaltens entschieden.

Im Widerspruch dazu soll nun jedoch der Staat das Recht erhalten, das Surfverhalten auf Telemedien des Bundes verdachtslos für die Dauer von drei Monaten aufzuzeichnen (§ 5 BSIG-E). Die jetzt vorliegende Einigung (pdf-Dokument) sieht nur eine Pseudonymisierung der Protokolle vor. Internetsurfer können aber anhand der protokollierten IP-Adressen jederzeit ohne richterliche Anordnung rückverfolgt und identifiziert werden (§ 113 TKG), wenn sie nicht einen Anonymisierungsdienst verwendet haben. 

Die anlasslose und flächendeckende Protokollierung unseres Surfverhaltens auf staatlichen Internetangeboten ist verfassungswidrig. Alle Internetnutzer sollten gegen das Vorhaben bei ihren Bundestagsabgeordneten protestieren. Falls die SPD- und Unionsabgeordneten den Empfehlungen des Innenausschusses folgen, wird eine Verfassungsbeschwerde gegen die Surfprotokollierung eingereicht werden müssen.

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