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Bundesjustizministerium arbeitet an Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung (25.08.2006) Print E-mail
Die Linkspartei will die Bundesregierung mit einem Antrag auffordern, keinen gesetzgeberischen Vorstoß in Richtung Vorratsdatenspeicherung zu machen, bis der Europäische Gerichtshof über die anhängige Nichtigkeitsklage Irlands entschieden hat.

Die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass zur verbesserten Strafverfolgung nachvollziehbar werden soll, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Umzusetzen ist die Richtlinie bis Herbst 2007. Weil eine Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung die Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation aushebeln würde, fordern Datenschützer und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die EG-Richtlinie in Deutschland zumindest solange nicht umzusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat (Moratorium).

Unbeeindruckt von dem wachsenden Widerstand erarbeitet das Bundesjustizministerium derzeit im Rahmen der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Sowohl was die europäische Rechtsgrundlage angehe, als auch bezüglich der verfassungsgemäßen deutsche Umsetzung sehe man keine Schwierigkeiten, so eine Sprecherin gegenüber dem Tagesspiegel.

Die Position des Bundesjustizministeriums ist nicht verwunderlich, da Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die EG-Richtlinie maßgeblich vorangetrieben und durchgesetzt hat. Auch der Bundestag stimmte, nachdem er die Totalprotokollierung bis 2005 stets parteiübergreifend abgeleht hatte, im Februar 2006 mit den Stimmen von Union und SPD für die Vorratsdatenspeicherung. Seither hat das Vorhaben allerdings massiven Gegenwind bekommen:

  • Das Bundesverfassungsgericht bestätigte zur Rasterfahndung, dass die Grundrechte der Bürger eine massenhafte Speicherung persönlicher Daten auf Vorrat verbieten.
  • Der Europäische Gerichtshof entschied zu Fluggastdaten, dass EG-Richtlinien zur Verbesserung der Strafverfolgung unzulässig sind. Für die Strafverfolgung sind alleine die Mitgliedsstaaten zuständig.
  • Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags überträgt beide Entscheidungen auf die Vorratsdatenspeicherung und sieht massive rechtliche Bedenken.

Gleichwohl zeigt sich der SPD-Rechtspolitiker Klaus-Uwe Benneter gegenüber dem Tagesspiegel weiterhin zuversichtlich, ein verfassungskonformes Gesetz zustande zu bringen. Die gesamte Opposition im Bundestag sieht dies anders. Die Linkspartei will unmittelbar nach der Sommerpause die Bundesregierung mit einem Antrag auffordern, keinen gesetzgeberischen Vorstoß in Richtung Vorratsdatenspeicherung zu machen, bis der Europäische Gerichtshof über die anhängige Nichtigkeitsklage Irlands entschieden hat.

 
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