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Bundesdatenschutzbeauftragter zur Vorratsdatenspeicherung (02.08.2006) Print E-mail

Bundesdatenschutzbeauftragter: Vorratsdatenspeicherung würde wahrscheinlich vom Bundesverfassungsgericht kassiert

Schaar fordert Moratorium für Protokollierung der Telekommunikation

Zu den Plänen einer sechsmonatigen Protokollierung der Benutzung von Telefon, Handy, Email und Internet (Vorratsdatenspeicherung) erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in einem heute veröffentlichten Interview mit der Berliner Zeitung, er habe "generell verfassungsrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit eines solchen Instruments, bei dem ohne Verdacht die Verkehrsdaten sämtlicher Telekommunikationskunden und Internetnutzer gespeichert werden". Vor der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung hält der Datenschützer ein Moratorium für nötig, bis der Europäische Gerichtshof über die Vorratsdatenspeicherung entschieden hat. Ansonsten halte er es "für wahrscheinlich, dass eine Regelung zur Vorratsspeicherung vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird".

Von der Bundesregierung erwartet Deutschlands oberster Datenschützer auch, dass sie sich nach der EuGH-Entscheidung zu den Passagierdaten auf europäischer Ebene für einen Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung einsetzt. Der Europäische Gerichtshof hat im Mai die Übermittlung von Fluggastdaten in die USA für unzulässig erklärt. Zur Begründung führte das Gericht an, dass die Fluggastdatenübermittlung "nicht für die Erbringung einer Dienstleistung erforderlich ist, sondern zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zu Strafverfolgungszwecken als erforderlich angesehen wird." Im Bereich der inneren Sicherheit gebe es aber keine europäische Kompetenz zum Erlass von Richtlinien und Beschlüssen, so der Europäische Gerichtshof. Nach Ansicht vieler Rechtsexperten bedeutet diese Entscheidung auch das Aus der im März beschlossenen EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Irland hat wegen der fehlenden Rechtsgrundlage bereits Klage gegen die Richtlinie eingereicht.

Der umstrittenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zufolge soll künftig zur verbesserten Strafverfolgung nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Das Wissen über die Person der Kommunikationspartner kann zudem Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden zulassen. Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Verbindungsdaten nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann.


Weitere Informationen:

Interview der Berliner Zeitung mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten vom 02.08.2006: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/573749.html

Auch Verbraucherschützer, Journalisten, Wirtschaft, Polizei und die Bürger haben sich in der Vergangenheit gegen eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen: http://www.daten-speicherung.de/index.php/stimmen-zur-vorratsdatenspeicherung/, http://snipurl.com/u9dh

 
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