| Vorratsdatenspeicherung kommt vor den Europäischen Gerichtshof (20.05.2011) |
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In der Entscheidung des irischen High Court aus dem letzten Jahrheißt es am Ende übersetzt: "Ich gebe dem Antrag des Klägers aufVorlage an den Europäischen Gerichtshof nach Artikel 267 AEUV statt".Dementsprechend hat der irische High Court entschieden, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten vereinbar ist. Die Vorlage selbst ist bislang allerdings noch nicht erfolgt, weildie Parteien noch über die Formulierung der Vorlagefragen streiten. DerVorstand vonDigital Rights Ireland, welches die irische Klage erhoben hat, erklärte dazu im März: "Wir warten derzeit darauf, dass der High Court den genauen Wortlaut der Vorlagefragen festlegt. Hoffentlich wird es in naher Zukunft Bewegung geben." Ich rechne mit einer Vorlage noch in diesem Sommer, eine Entscheidungkönnte bereits nächstes Jahr gefällt werden.Ich bin der Überzeugung, dass die 2006 beschlossene EU-Richtlinie zurVorratsdatenspeicherung der anstehenden Überprüfung durch denEuropäischen Gerichtshof nicht standhalten wird. Die EU muss diesesExperiment jetzt sofort abbrechen und den völlig unverhältnismäßigenZwang zur Totalspeicherung aller Verbindungsdaten der gesamtenBevölkerung durch ein Verfahren zur gezielten Aufbewahrung der DatenVerdächtiger ersetzen." Informationen zur Unvereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit höherrangigem Recht finden sich hier: |
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