Internetnutzer fordern Schutz vor Aufzeichnung des Surfverhaltens (05.06.2018) |
Deutschlands Datenschutzbehörden sollen ein "Verbot der
Zwangsidentifizierung und der massenhaften Protokollierung des
Surfverhaltens im Internet" aussprechen, fordert der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung in einem Offenen Brief an die
Datenschutzkonferenz. Auch nach der neuen europäischen
Datenschutz-Grundverordnung müssten Internetnutzer vor einer
Vorratsspeicherung und Verfolgung der von ihnen abgerufenen
Internetseiten durch Seitenbetreiber geschützt bleiben. Denn sensible
Daten über die Internetnutzung könnten selbst höchste Amtsträger
erpressbar machen, warnt der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern,
Datenschützern und Internetnutzern. Stein des Anstoßes ist ein Papier der Datenschutzkonferenz, demzufolge die Datenschutzregeln des deutschen Telemediengesetzes seit 25. Mai nicht mehr zu beachten seien[1] - obwohl das Gesetz weiterhin in Kraft ist. Nach Protesten aus der Werbewirtschaft, die das Surfverhalten weiterhin ohne Einwilligung aufzeichnen und auswerten will, haben die Datenschutzbehörden eine Anhörung dazu gestartet.[2] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert von der Datenschutzkonferenz nun eine "Klarstellung, dass Telemedienanbieter das Internetnutzungsverhalten auch weiterhin nur dort aufzeichnen dürfen, wo es ausnahmsweise zur Ermöglichung oder Abrechnung ihres Angebots nötig ist, und dass sie soweit zumutbar weiterhin eine anonyme Nutzung ihrer Angebote zu ermöglichen haben". Nur nicht gespeicherte Daten seien sicher vor Datenmissbrauch, Datendiebstahl und Datenhandel, wie der Facebook-Skandal zeige. Die digitale Meinungs- und Informationsfreiheit sei für die Gesellschaft so wichtig, dass sie eines besonderen Schutzes vor Selbstzensur aus Furcht von Nachteilen bedürfe. Hintergrund: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wirbt mit seinem Portal "Wir speichern nicht!" (http://www.wirspeichernnicht.de) für einen Verzicht auf die weit verbreitete personenbezogene Aufzeichnung des Surfverhaltens (sog. IP-Logging) durch Betreiber von Internetportalen. Am 26. Juni verhandelt das Landgericht Berlin über eine Klage von AK Vorrat-Mitglied Patrick Breyer gegen die Surfprotokollierung auf Internetportalen des Bundes.[3]
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