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AK Vorrat reicht Stellungnahme gegen geplante IP-Vorratsdatenspeicherung ein (06.02.2026) Drucken E-Mail

Das Bundesjustizministerium will die anlasslose Speicherung aller IP-Adressen für drei Monate einführen. Wir haben eine Stellungnahme eingereicht – und warnen vor einem gefährlichen Rückschritt in die Massenüberwachung

Justizministerium plant digitalen Generalschlüssel

Mit dem Referentenentwurf zur „Einführung einer IP-Adressspeicherung" will das BMJ alle Internetprovider verpflichten, drei Monate lang zu speichern, welcher Anschluss wann welche IP-Adresse und Portnummer genutzt hat. Was harmlos als „digitales Kfz-Kennzeichen" verkauft wird, ist in Wahrheit ein Generalschlüssel zur Identität: Mit einer IP-Adresse lässt sich nachträglich feststellen, wer hinter einem Forenbeitrag, einer Suchanfrage, dem Besuch einer Beratungsstelle oder einem Hinweis an die Presse steht.

Im wirklichen Leben wäre das so, als müssten alle Menschen ein Nummernschild um den Hals tragen – und der Staat ließe flächendeckend mitschreiben, wann wir welches Lokal, welche Arztpraxis oder politische Versammlung aufsuchen. Eine solche lückenlose Protokollierung wäre in der physischen Welt undenkbar. Im digitalen Raum soll sie nun Normalität werden.

Unsere Kernkritik in fünf Punkten

1. Ineffektiv und kontraproduktiv
Kriminelle weichen auf VPNs und Tor aus – eine Speicherpflicht treibt diese Entwicklung nur voran. Als 2009 die Vorratsdatenspeicherung in Kraft war, sank die Aufklärungsquote bei Internetdelikten sogar. Auch ohne Speicherpflicht liegt sie heute bei über 60 Prozent.

2. Portnummern: Europarechtswidrig und fehleranfällig
Der EuGH hat sich zur Speicherung von Portnummern nie geäußert. Bei dynamischer Portzuweisung (Carrier-grade NAT) teilen sich hunderte Nutzer eine IP-Adresse. Minimale Zeitabweichungen führen zwangsläufig zu falschen Zuordnungen – Unschuldige geraten ins Visier von Hausdurchsuchungen.

3. Zugriffsrechte viel zu weit gefasst
Der Entwurf will IP-Abfragen wie simple Adressauskünfte behandeln – ohne Richtervorbehalt, für unzählige Behörden. Das widerspricht der EuGH-Rechtsprechung, die eine richterliche Kontrolle zwingend vorschreibt.

4. Chilling Effect zerstört Vertrauen
Wenn Missbrauchsopfer, Whistleblower und Presseinformanten fürchten müssen, dass ihre digitalen Spuren protokolliert werden, schweigen sie. Das Dunkelfeld wächst – das Gegenteil dessen, was Kinderschutz erreichen will.

5. Grundrechtsschonende Alternativen ignoriert
Anlassbezogene Sicherungsanordnungen, Login-Fallen bei Wiederholungsgefahr, konsequentes Löschen illegaler Inhalte – all das wäre wirksamer und grundrechtskonform. 

EU plant noch Schlimmeres

Parallel arbeitet die EU-Kommission an einer „Vorratsdatenspeicherung 2.0": weitreichende Vorratsspeicherung auch von Telefon-Verbindungsdaten und Standortdaten, Speicherpflichten für Chats über WhatsApp und Signal, Identifizierungspflichten für alle Online-Kommunikationsdienste. Die Bundesregierung schweigt dazu im EU-Rat bisher. Das ist inakzeptabel.

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