| AK Vorrat reicht Stellungnahme gegen geplante IP-Vorratsdatenspeicherung ein (06.02.2026) |
|
|
|
Das Bundesjustizministerium will die anlasslose Speicherung aller IP-Adressen für drei Monate einführen. Wir haben eine Stellungnahme eingereicht – und warnen vor einem gefährlichen Rückschritt in die Massenüberwachung Justizministerium plant digitalen GeneralschlüsselMit dem Referentenentwurf zur „Einführung einer IP-Adressspeicherung" will das BMJ alle Internetprovider verpflichten, drei Monate lang zu speichern, welcher Anschluss wann welche IP-Adresse und Portnummer genutzt hat. Was harmlos als „digitales Kfz-Kennzeichen" verkauft wird, ist in Wahrheit ein Generalschlüssel zur Identität: Mit einer IP-Adresse lässt sich nachträglich feststellen, wer hinter einem Forenbeitrag, einer Suchanfrage, dem Besuch einer Beratungsstelle oder einem Hinweis an die Presse steht. Im wirklichen Leben wäre das so, als müssten alle Menschen ein Nummernschild um den Hals tragen – und der Staat ließe flächendeckend mitschreiben, wann wir welches Lokal, welche Arztpraxis oder politische Versammlung aufsuchen. Eine solche lückenlose Protokollierung wäre in der physischen Welt undenkbar. Im digitalen Raum soll sie nun Normalität werden. Unsere Kernkritik in fünf Punkten1. Ineffektiv und kontraproduktiv 2. Portnummern: Europarechtswidrig und fehleranfällig 3. Zugriffsrechte viel zu weit gefasst 4. Chilling Effect zerstört Vertrauen 5. Grundrechtsschonende Alternativen ignoriert EU plant noch SchlimmeresParallel arbeitet die EU-Kommission an einer „Vorratsdatenspeicherung 2.0": weitreichende Vorratsspeicherung auch von Telefon-Verbindungsdaten und Standortdaten, Speicherpflichten für Chats über WhatsApp und Signal, Identifizierungspflichten für alle Online-Kommunikationsdienste. Die Bundesregierung schweigt dazu im EU-Rat bisher. Das ist inakzeptabel. Stellungnahme lesen📄 Vollständige Stellungnahme als PDF herunterladen Was du tun kannst
|
| weiter > |
|---|









