Kurzfassung

Vorratsdatenspeicherung – Worum geht es?

Nach einem von Union und SPD zur verbesserten Strafverfolgung beschlossenen Gesetz ist seit Anfang 2008 nachvollziehbar, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy, SMS oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Echte Anonymisierungsdienste sind seit 2009 in Deutschland verboten.

Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten erhalten.

Bislang durften Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und E-Mail-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde konnte verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen konnte eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann.

Wo liegt das Problem?

Die aktuellen Gesetze zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Unter einer Vorratsdatenspeicherung leiden wir alle:

  • Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z. B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.

Stand der Dinge und dein Beitrag:

Ob die Vorratsdatenspeicherung wieder zurückgenommen werden kann, hängt wesentlich vom öffentlichen Druck ab!

Wir sind organisiert im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Wenn du dich gegen die Vorratsdatenspeicherung einsetzen möchtest, bist du herzlich eingeladen, bei uns mitzuarbeiten. Was du noch unternehmen kannst, kannst du auf unserer Internetseite "Was kann ich tun?" nachlesen. Wenn du nur über Neuigkeiten informiert werden möchtest, kannst du unseren Newsletter bestellen.

Die Programme auf dieser CD können dir helfen, die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen.