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Vorratsdatenspeicherung kommt vor den Europäischen Gerichtshof (20.05.2011) Drucken E-Mail

 Letztes Jahr berichteten wir: "Nur Monate, nachdem die Verfassungsgerichte Rumäniens und Deutschlands die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt haben, wird nun auch die entsprechende EU-Richtlinie gerichtlich überprüft: Der irische High Court in Dublin entschied diese Woche, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob die EU-Richtlinie zur Speicherung aller Verbindungsdaten gegen die Ende 2009 in Kraft getretene EU-Grundrechtecharta verstößt und unwirksam ist." Die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof ist seither noch nicht erfolgt, sie ist aber in Vorbereitung.

In der Entscheidung des irischen High Court aus dem letzten Jahr heißt es am Ende übersetzt: "Ich gebe dem Antrag des Klägers auf Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nach Artikel 267 AEUV statt". Dementsprechend hat der irische High Court entschieden, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten vereinbar ist.

Die Vorlage selbst ist bislang allerdings noch nicht erfolgt, weil die Parteien noch über die Formulierung der Vorlagefragen streiten. Der Vorstand von Digital Rights Ireland, welches die irische Klage erhoben hat, erklärte dazu im März: "Wir warten derzeit darauf, dass der High Court den genauen Wortlaut der Vorlagefragen festlegt. Hoffentlich wird es in naher Zukunft Bewegung geben."

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kommentiert: "Ich rechne mit einer Vorlage noch in diesem Sommer, eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs darüber könnte bereits nächstes Jahr gefällt werden. Ich bin der Überzeugung, dass die 2006 beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der anstehenden Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht standhalten wird. Die EU muss dieses Experiment jetzt sofort abbrechen und den völlig unverhältnismäßigen Zwang zur Totalspeicherung aller Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung durch ein Verfahren zur gezielten Aufbewahrung der Daten Verdächtiger ersetzen."

Informationen zur Unvereinbarkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit höherrangigem Recht finden sich hier:

 
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