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Nach einem Gesetz, das CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke beschlossen haben, war vom 01.01.2008-02.03.2010 nachvollziehbar, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wurde auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten. Entgeltliche Anonymisierungsdienste waren verboten. Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Alle Daten sind gelöscht worden. CDU und CSU wollen jedoch, dass so bald wie möglich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen wird.
Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten wieder Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden wieder möglich. Zugriff auf die Daten haben Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.
Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde kann verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung wieder beseitigen.
Wo liegt das Problem?
Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.
Unter einer neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:
- Die Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
- Die Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
- Die Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
- Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
- Die Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
- Die Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.
Stand der Dinge
Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das
deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben. Alle Daten sind gelöscht worden. Eine EU-Richtlinie verpflichtet Deutschland jedoch zur Wiedereinführung eines Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Wir setzen uns gegen eine solche Wiedereinführung und für die Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein. Werden Sie aktiv:
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