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Dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wurde die Antwort auf eine
kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zugespielt, aus der hervorgeht,
dass das Drohszenario eines Vertragsverletzungsverfahrens übertrieben
ist.[1] EU-weit sind rund 1590 Vertragsverletzungsverfahren anhängig.
Auf Deutschland entfallen 68 laufende Vertragsverletzungsverfahren,
davon 22 wegen fehlender oder mangelhafter Umsetzung von Richtlinien in
deutsches Recht. Trotz dieser zahlreichen, größtenteils langjährigen
Rechtsstreitigkeiten wurde noch nie eine Geldstrafe gegen die
Bundesrepublik Deutschland verhängt. Während bei der
Vorratsdatenspeicherung politischer Druck durch Teile der
Bundesregierung und die EU-Kommission ausgeübt wird, schweigen die
Beteiligten bei den 67 anderen Verfahren. Ute Elisabeth Gabelmann vom
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert diese Umsetzungspraxis:
"Es ist bedenklich, dass eine Richtlinie, die unbestritten zu massiven
Grundrechtseingriffen führt, mit viel politischem Druck durchgebracht
werden soll, während die 67 anderen laufenden Verfahren ausgeblendet
werden."
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Das Bundesjustizministerium hat 2007 massiv politischen Einfluss auf
einen kritischen Forschungsbericht zur damals geplanten
Vorratsdatenspeicherung genommen. Als Konsequenz fordert der
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Schaffung einer nur dem
Bundestag unterstellten unabhängigen Grundrechteagentur zur
systematischen Überprüfung aller Überwachungsgesetze.
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Dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) liegen Beweise
dafür vor, dass Seiten der EU-Kommission den Zugriff über
Anonymisierungsdienste blockiert haben. Vor dem Hintergrund der erneuten
Forderung nach einer Einführung der Vorratsdatenspeicherung wirft
dieses Vorgehen Fragen auf. Datenschützer befürchten eine
Diskriminierung der Nutzer von Anonymisierungsdiensten, die sich
insbesondere in Kombination mit einer umgesetzten
Vorratsdatenspeicherung negativ auf die Meinungsfreiheit im Netz
auswirkt. Nach einer Beschwerde von Patrick Breyer wurde die Sperrung
inzwischen wieder aufgehoben. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
ruft die Kommission zu einer Stellungnahme in dieser Sache auf.
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Der Präsident des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke hat gestern ein mit
Mitgliedern des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung geplantes
Gespräch abgesagt. Grund ist ein Streit darüber, ob die
Gesprächsteilnehmer ohne Anlass identifiziert und videoüberwacht werden
dürfen.
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Um gegen die illegale Speicherung von Telekommunikationsdaten
vorzugehen, sucht der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ab sofort
Mitkläger. Mitmachen können Personen, deren Festnetz- oder
Mobilfunkvertrag noch möglichst lange läuft und die eine
Rechtsschutzversicherung haben. Denn obwohl das Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung 2010 als verfassungswidrig verworfen wurde,
speichern deutsche Telekommunikationsunternehmen fleißig weiter – und
die Bundesnetzagentur weigert sich, Bußgelder zu verhängen [1].
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Sehr geehrter Herr Dr. Gauck, als designierter Präsident der Bundesrepublik Deutschland werden Sie derzeit mit einer Vielzahl öffentlicher Äußerungen konfrontiert, die Sie und Ihr Wirken zu bewerten und bemessen versuchen. Insbesondere Bürgerrechtsorganisationen zeigen großes Interesse an Ihren Positionen zu den für sie relevanten Themen. Wir schreiben Ihnen als Bürgerinitiative "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung"[1] aus einem ähnlichen Beweggrund.
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Im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns seit Jahren gegen
eine Vorratsspeicherung und ausufernde Überwachung der Internetnutzung
ein, sei es durch den Staat oder durch Privatunternehmen, um einen
freien, unbefangenen und anonymen Meinungs- und Informationsaustausch
über das Internet zu ermöglichen. Die Durchsetzung privater Rechte, wie
sie in ACTA, EU-Recht und deutschem Recht geregelt ist, gefährdet die
freie Internetnutzung zunehmend.
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Die jetzt vorliegende Kriminalstatistik[1]
von Niedersachsen für das Jahr 2011 zeigt: Nach dem Ende der
anlasslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten bleibt die
Aufklärung von Internetkriminalität überdurchschnittlich erfolgreich.
Bürgerrechtler widerlegen falsche Behauptungen des
Niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemanns und warnen vor einem
weiteren Anlauf zu einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller
Internetverbindungen.
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Um gerade einmal 0,06 Prozent könnte ein Gesetz zur verdachtslosen
Vorratsspeicherung aller unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und
Internetverbindungen die polizeiliche Aufklärungsquote erhöhen. Dies ist
aus den Ergebnissen einer Studie des Bundeskriminalamts abzuleiten. Die
von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene kurzfristige
Vorratsspeicherung der Identität von Internetnutzern (IP-Adressen) würde
sogar ohne jegliche Auswirkung auf die Aufklärungsquote bleiben.
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Pünktlich zum heutigen Europäischen Datenschutztag wurde bekannt, dass der irische High Court am gestrigen Freitag dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die Frage vorgelegt hat, ob die EU-Richtlinie zur sechsmonatigen verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten gegen die EU-Grundrechtecharta oder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und deshalb ungültig ist.[1] Nun haben die EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission, das
Europäische Parlament und der Rat zwei Monate lang Gelegenheit, zu der
Vorlage Stellung zu nehmen. Bejaht der EU-Gerichtshof sodann einen
Grundrechtsverstoß, wird er die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklären. Die Pflicht zur Umsetzung
der Richtlinie entfällt dann ebenso wie das laufende EU-Verfahren gegen
Deutschland wegen Nichtumsetzung.
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