Samstag, 07 Dezember 2019 |
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 06.12.2019:
Obwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung
ausgesetzt haben, sammeln deutsche Telekommunikationsanbieter trotzdem
von jedem Kunden Informationen über ihre Kontakte und Bewegungen, die
nicht zur Abrechnung nötig sind. Dies ergibt sich aus einer jetzt,
aufgrund der Nachfrage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung,
veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur.[1] Die Daten werden auf Anforderung an Strafverfolger und Abmahnkanzleien weiter gegeben.
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Donnerstag, 07 Februar 2019 |
Die Bundesregierung hält das ausgesetzte Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung für unbedenklich – doch der bayerische
Innenminister Dr. Herrmann widerspricht. Dies ergibt sich aus
Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht, die der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung erstmals veröffentlicht.
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Montag, 28 Januar 2019 |
Fundamental rights and data
protection organisations from several European countries demand
effective protection against tracking and data retention.
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Dienstag, 22 Januar 2019 |
Die Bundesregierung tritt nach eigenen Aussagen in den Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung für Verbesserungen des letzten Vorschlags der österreichischen Ratspräsidentschaft ein, wie für die Begrenzung der zweckfremden Nutzung von Kommunikationsdaten oder datenschutzfreundliche Voreinstellungen in Browsern.
Einige EU-Regierungen wollen nun aber mit der Einführung der ePrivacy-Verordnung Internetverbindungen, E-Mails und Whatsapp-Nachrichten auf unzulässige Inhalte durchsuchen lassen.
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Montag, 14 Januar 2019 |
Die inzwischen abgelöste Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff
(CDU) hält das schwarz-rote Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung
aller Verbindungs-, Bewegungs- und Internetzugangsdaten für
verfassungswidrig. Dies ergibt sich aus ihrer Stellungnahme an das
Bundesverfassungsgericht, die dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
vorliegt.[1]
"Eine effektivere Strafverfolgung und Wahrheitsermittlung im
Strafverfahren wird durch die Vorratsdatenspeicherung [...] nicht
erreicht", erklärt Voßhoff unter Verweis auf zahlreiche
Umgehungsmöglichkeiten für organisierte Kriminalität. Dagegen
ermöglichten es die flächendeckend zu speichernden Internetzugangsdaten
in Verbindung mit weiteren Informationen, "über mehrere Wochen das
Surfverhalten der Internetnutzer bei den jeweiligen Telemediendiensten
äußerst detailliert [zu] überwachen". Vosshoff fordert deshalb die
Einführung eines Richtervorbehalts für die Identifizierung von
Internetnutzern (sog. Bestandsdatenauskünfte zu IP-Adressen).
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Mittwoch, 02 Januar 2019 |
Obwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung
ausgesetzt haben, sammeln einige deutsche Telekommunikationsanbieter trotzdem
von jedem Kunden abrechnungsirrelevante Informationen über die Telefon-
und Internetnutzung. Dies ergibt sich aus einer Erhebung der
Bundesnetzagentur, die dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
vorliegt.[1] Den Unternehmen, deren Name die Bundesnetzagentur nicht bekannt gibt, droht ein Bußgeld.
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Mittwoch, 12 Dezember 2018 |
Das irische Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher
Mobiltelefonverbindungen für unbestimmte Zwecke der Strafverfolger ist
vom dortigen High Court als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta
gekippt worden.[1]
Das ca. 100 Seiten lange Urteil warnt vor einer Entwicklung, die "der
entmenschlichenden und unangenehmen Gesellschaft ähnelt, die im Roman
1984 dargestellt wurde". Die "abschreckende Wirkung auf die Privatsphäre
und das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit durch
tatsächliche und befürchtete Überwachung" sei nicht zu unterschätzen (Absatz 5.13 des Urteils).
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Dienstag, 30 Oktober 2018 |
16 Organisationen und Verbände warnen die Bundesregierung in einem
Offenen Brief davor, die laufende ePrivacy-Reform „als Instrument zur
Erweiterung der polizeilichen Befugnisse und zur Aushebelung der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs“ zur
Vorratsdatenspeicherung zu nutzen und die Reform auf die lange Bank zu
schieben.
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Freitag, 31 August 2018 |
Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Bundesverfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof zu einer Änderung seiner Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung bewegen. Dies geht aus einer Stellungnahme zu Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hervor, die unter anderem vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Digitalcourage initiiert wurden.[1] Dazu erklärt Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:
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Dienstag, 21 August 2018 |
Seit wenigen Tagen liegt ein Referentenentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) vor. Datenschützer und Patienten sind alarmiert: "Bundesgesundheitsminister Spahn will eine auf zentralen Servern liegende ‚elektronische Patientenakte‘ mit Zugriff sowohl über die Gesundheitskarte und ihre Telematikinfrastruktur, als auch über das Internet." erklärt Dr. Silke Lüder vom Bündnis "Stoppt die E-Card". "Das bedeutet eine gigantische Sammlung sensibler Daten auf einem zentralen Server - für Datendiebe ein extrem attraktives Ziel mit hohem finanziellen Wert. Patienten, deren Daten dort gespeichert werden, werden quasi enteignet", ergänzt Dr. Elke Steven, Geschäftsführerin von "Digitale Gesellschaft".
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