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Vertragsverletzungsverfahren bei der Vorratsdatenspeicherung künstlich hochgespielt (11.05.2012) Drucken E-Mail
Freitag, 11. Mai 2012

Dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wurde die Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zugespielt, aus der hervorgeht, dass das Drohszenario eines Vertragsverletzungsverfahrens übertrieben ist.[1] EU-weit sind rund 1590 Vertragsverletzungsverfahren anhängig. Auf Deutschland entfallen 68 laufende Vertragsverletzungsverfahren, davon 22 wegen fehlender oder mangelhafter Umsetzung von Richtlinien in deutsches Recht. Trotz dieser zahlreichen, größtenteils langjährigen Rechtsstreitigkeiten wurde noch nie eine Geldstrafe gegen die Bundesrepublik Deutschland verhängt. Während bei der Vorratsdatenspeicherung politischer Druck durch Teile der Bundesregierung und die EU-Kommission ausgeübt wird, schweigen die Beteiligten bei den 67 anderen Verfahren. Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert diese Umsetzungspraxis: "Es ist bedenklich, dass eine Richtlinie, die unbestritten zu massiven Grundrechtseingriffen führt, mit viel politischem Druck durchgebracht werden soll, während die 67 anderen laufenden Verfahren ausgeblendet werden."

 
Vorratsdatenspeicherung: Regierung unterdrückt Forschungsergebnisse (24.04.2012) [ergänzt] Drucken E-Mail
Dienstag, 24. April 2012

Das Bundesjustizministerium hat 2007 massiv politischen Einfluss auf einen kritischen Forschungsbericht zur damals geplanten Vorratsdatenspeicherung genommen. Als Konsequenz fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Schaffung einer nur dem Bundestag unterstellten unabhängigen Grundrechteagentur zur systematischen Überprüfung aller Überwachungsgesetze. 

 
EU-Kommission blockierte Anonymisierungsdienste (27.03.2012) Drucken E-Mail
Dienstag, 27. Mrz 2012

Dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) liegen Beweise dafür vor, dass Seiten der EU-Kommission den Zugriff über Anonymisierungsdienste blockiert haben. Vor dem Hintergrund der erneuten Forderung nach einer Einführung der Vorratsdatenspeicherung wirft dieses Vorgehen Fragen auf. Datenschützer befürchten eine Diskriminierung der Nutzer von Anonymisierungsdiensten, die sich insbesondere in Kombination mit einer umgesetzten Vorratsdatenspeicherung negativ auf die Meinungsfreiheit im Netz auswirkt. Nach einer Beschwerde von Patrick Breyer wurde die Sperrung inzwischen wieder aufgehoben. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft die Kommission zu einer Stellungnahme in dieser Sache auf.

 
BKA-Präsident sagt Gespräch mit Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ab (15.03.2012) Drucken E-Mail
Donnerstag, 15. Mrz 2012

Der Präsident des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke hat gestern ein mit Mitgliedern des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung geplantes Gespräch abgesagt. Grund ist ein Streit darüber, ob die Gesprächsteilnehmer ohne Anlass identifiziert und videoüberwacht werden dürfen. 

 
AK Vorrat sucht Kläger gegen Vorratsdatenspeicherung (12.03.2012) Drucken E-Mail
Montag, 12. Mrz 2012

Um gegen die illegale Speicherung von Telekommunikationsdaten vorzugehen, sucht der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ab sofort Mitkläger. Mitmachen können Personen, deren Festnetz- oder Mobilfunkvertrag noch möglichst lange läuft und die eine Rechtsschutzversicherung haben. Denn obwohl das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung 2010 als verfassungswidrig verworfen wurde, speichern deutsche Telekommunikationsunternehmen fleißig weiter – und die Bundesnetzagentur weigert sich, Bußgelder zu verhängen [1]

 
Offener Brief des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung an Dr. Joachim Gauck (24.02.2012) Drucken E-Mail
Freitag, 24. Februar 2012

Sehr geehrter Herr Dr. Gauck,

als designierter Präsident der Bundesrepublik Deutschland werden Sie derzeit mit einer Vielzahl öffentlicher Äußerungen konfrontiert, die Sie und Ihr Wirken zu bewerten und bemessen versuchen. Insbesondere Bürgerrechtsorganisationen zeigen großes Interesse an Ihren Positionen zu den für sie relevanten Themen.

Wir schreiben Ihnen als Bürgerinitiative "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung"[1] aus einem ähnlichen Beweggrund.

 
Position des AK Vorrat zur Durchsetzung privater Rechte im Internet (23.02.2012) Drucken E-Mail
Donnerstag, 23. Februar 2012

Im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns seit Jahren gegen eine Vorratsspeicherung und ausufernde Überwachung der Internetnutzung ein, sei es durch den Staat oder durch Privatunternehmen, um einen freien, unbefangenen und anonymen Meinungs- und Informationsaustausch über das Internet zu ermöglichen. Die Durchsetzung privater Rechte, wie sie in ACTA, EU-Recht und deutschem Recht geregelt ist, gefährdet die freie Internetnutzung zunehmend. 

 
Polizeistatistik Niedersachsen: Wiedereinführung einer Vorratsspeicherung wäre maßlos (20.2.2012) Drucken E-Mail
Montag, 20. Februar 2012

Die jetzt vorliegende Kriminalstatistik[1] von Niedersachsen für das Jahr 2011 zeigt: Nach dem Ende der anlasslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten bleibt die Aufklärung von Internetkriminalität überdurchschnittlich erfolgreich. Bürgerrechtler widerlegen falsche Behauptungen des Niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemanns und warnen vor einem weiteren Anlauf zu einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Internetverbindungen.

 
BKA-Studie: Vorratsdatenspeicherung erhöht Aufklärungsquote bestenfalls um 0,06% (10.02.2012) Drucken E-Mail
Freitag, 10. Februar 2012

 Um gerade einmal 0,06 Prozent könnte ein Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller unserer Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetverbindungen die polizeiliche Aufklärungsquote erhöhen. Dies ist aus den Ergebnissen einer Studie des Bundeskriminalamts abzuleiten. Die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene kurzfristige Vorratsspeicherung der Identität von Internetnutzern (IP-Adressen) würde sogar ohne jegliche Auswirkung auf die Aufklärungsquote bleiben.

 
Kassiert der Europäische Gerichtshof nun die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung? (28.01.12) Drucken E-Mail
Samstag, 28. Januar 2012

Pünktlich zum heutigen Europäischen Datenschutztag wurde bekannt, dass der irische High Court am gestrigen Freitag dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die Frage vorgelegt hat, ob die EU-Richtlinie zur sechsmonatigen verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten gegen die EU-Grundrechtecharta oder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und deshalb ungültig ist.[1]

Nun haben die EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat zwei Monate lang Gelegenheit, zu der Vorlage Stellung zu nehmen. Bejaht der EU-Gerichtshof sodann einen Grundrechtsverstoß, wird er die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklären. Die Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie entfällt dann ebenso wie das laufende EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung. 

 
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