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+++ 13.000 Menschen unterstützen
die Verfassungsbeschwerde +++
Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK
Vorrat) haben am Freitag, 16. Juli 2010 eine Verfassungsbeschwerde gegen
die Volkszählung 2011 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
eingereicht. Zusammen mit der Beschwerdeschrift übergaben sie eine Liste
von mehr als 13.000 Menschen, die die Verfassungsbeschwerde namentlich
unterstützen. Sie protestieren damit gegen eine umfangreiche Erfassung
und Zusammenführung ihrer persönlichen Daten bei der im kommenden Jahr
anstehenden Volkszählung (Zensus).
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+++ Zehntausend Bürger gegen die Volkszählung 2011 +++ Bürgerrechtler
freuen sich über Beteiligung an Verfassungsbeschwerde +++
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In einem gemeinsamen Brief haben über 100 Organisationen aus 23
europäischen Ländern die EU-Kommission letzte Woche aufgefordert,
"die Aufhebung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten
eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung
von Verkehrsdaten vorzuschlagen". Unter den Unterzeichnern befinden
sich Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen
ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände etwa
von Journalisten, Juristen und Ärzten, Gewerkschaften wie ver.di,
Verbraucherzentralen und auch Wirtschaftsverbände wie der deutsche
eco-Verband.
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+++ Bürgerrechtler klagen gegen Volkszählung 2011 +++
Unterstützung der Verfassungsbeschwerde gegen die Vollerfassung unter
www.zensus11.de möglich +++
Die Volkszählung 2011 führt den Trend zu einer Verdatung der
Bevölkerung weiter. Die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen
werden im nächsten Jahr in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt
und ausgewertet. Dagegen werden die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung eine gemeinsam mit der Rechtsanwältin Eva
Dworschak erarbeitete Verfassungsbeschwerde einreichen. Ab Dienstag, dem
22. Juni 2010, um 12 Uhr besteht für jeden Mitbürger die Möglichkeit,
die Klage unter www.zensus11.de zu unterstützen.
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Am 01.06.2010 diskutierte Bundesinnenminister de Maizière in
Berlin
auch mit Mitgliedern der Bürgerrechtsbewegung über den "Schutz der Bürger vor Identitätsdiebstahl
und sonstiger Kriminalität im Internet". Patrick Breyer war für den Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung dabei. Hier sein Bericht von der Veranstaltung: |
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+++ Bürgerrechtler üben scharfe Kritik an der Volkszählung 2011
+++ Webseite bietet Hintergrund-Informationen zum Zensusgesetz +++
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung startet mit der Webseite
www.zensus11.de eine Initiative gegen die Volkszählung im Jahr 2011.
Der Arbeitskreis bemängelt die fehlende Sorgfalt des Gesetzgebers in
Bezug auf die Bürgerrechte und den mangelnden Respekt vor den klaren
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil. Die
Aktivisten fordern eine sofortige Aufhebung des Zensusgesetzes und rufen
zu Aktionen gegen die Vollerfassung auf.
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Nur Monate, nachdem die Verfassungsgerichte Rumäniens und Deutschlands
die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt
haben, wird nun auch die entsprechende EU-Richtlinie gerichtlich
überprüft: Der irische High Court in Dublin entschied diese Woche,
dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob die EU-Richtlinie
zur Speicherung aller Verbindungsdaten gegen die Ende 2009 in Kraft
getretene EU-Grundrechtecharta verstößt und unwirksam ist. "Es ist
klar, dass Überwachungsmaßnahmen gerechtfertigt sein müssen und in der
Regel gezielt erfolgen sollten", heißt es in dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 05.05.2010.[1]
Die Vorratsdatenspeicherung sei potenziell "für die gesamte Ausrichtung
unserer Gesellschaft von Bedeutung". Die klagende
Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland dürfe überprüfen
lassen, "ob die angefochtenen Bestimmungen die Bürgerrechte auf
Privatsphäre und Telekommunikation verletzen".
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Uns liegt nun der immer wieder zitierte Bericht des Bundeskriminalamts zu den angeblichen Konsequenzen des Endes des Vorratsdatenspeicherung vor. Bemerkenswert:
- Schon das erste Fallbeispiel belegt, wie eine Straftat durch eine Fangschaltung ("Quick
Freeze") auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden konnte.
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Über 40 Organisationen und Verbände haben Bundesjustizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger gestern in einem gemeinsamen Brief
aufgefordert, "sich auf europäischer Ebene klar für eine Abschaffung
der EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen". Zur
Begründung schreiben die Verbände, der EU-Zwang zur Speicherung aller
Verbindungsdaten setze vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu
Journalisten, Beratungsstellen und Geschäftspartnern dem ständigen
Risiko eines Bekanntwerdens durch Datenpannen und -missbrauch aus,
ziehe unvertretbare Kosten nach sich und behindere die
Kommunikationsfreiheit unzumutbar. Zu den 48 Unterzeichnern des
Schreibens zählen Bürgerrechts-, Datenschutz- und
Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und
Notrufvereine, Berufsverbände etwa von Journalisten, Juristen und
Ärzten, Gewerkschaften wie ver.di, der
Verbraucherzentrale-Bundesverband und der Wirtschaftsverband eco.
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Am 24.03.2010 diskutierte Bundesinnenminister de Maizière in Potsdam
zum zweiten Mal auch mit Mitgliedern der Bürgerrechtsbewegung über
illegale Inhalte im Internet. Patrick Breyer war für den Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung dabei. Hier sein Bericht von der Veranstaltung: |
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