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Anhörung am 11.10.2023: Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen! Print E-mail

Im Vorfeld der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags zur Forderung der Union nach Wiedereinführung einer verdachtslosen, flächendeckenden Internet-Vorratsspeicherung hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung folgenden Brief an die Ausschussmitglieder versandt.

 
Offener NGO-Brief an Ampel: Keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen! (19.09.2022) Print E-mail

Über 20 zivilgesellschaftliche Organisationen wie Datenschutz- und Berufsverbände warnen heute in einem Brief an die Ampel-Koalition, die von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) geforderte Vorratsspeicherung von Internetadressen (IP-Adressen) wäre zum Schutz von Kindern ungeeignet und ein schwerer Eingriff in Grundrechte, weil IP-Adressen zur umfassenden Nachverfolgung der von einem Internetnutzer besuchten Internetseiten und infolgedessen seiner Online-Aktivität genutzt werden können. Es drohten das Ende der Anonymität im Internet und unzumutbare Folgen etwa für Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten sowie Presseinformanten.

Morgen wird der EU-Gerichtshof mit einem Grundsatzurteil entscheiden inwieweit das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mit EU-Recht vereinbar ist. Eine generelle IP-Vorratsdatenspeicherung ist europarechtlich nicht verboten, wird jedoch vom Koalitionsvertrag abgelehnt.

Mit dem Offenen Brief wendet sich der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) gemeinsam mit 26 Nichtregierungsorganisationen und Expert:innen an Innenministerin Faeser, Justizminister Buschmann, Familienministerin Paus sowie an Bundesvorsitzende von SPD, Grüne und FDP. Zu den Erstunterzeichnenden gehören unter anderem die Deutsche Aidshilfe, die Deutsche Vereinigung für Datenschutz, der Deutsche Fachjournalisten-Verband, die Humanistische Union, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, die Neue Richtervereinigung, Reporter ohne Grenzen und der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein.

Aktuell herrscht beim Thema Vorratsdatenspeicherung Streit in der Ampel. Innenministerin Faeser will an dem Konzept einer anlasslosen Massenspeicherung von Kommunikationsdaten festhalten, während FDP und Grüne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung abschaffen wollen. Ein Entwurf für eine neues deutsches Gesetz wird bereits zeitnah erwartet.

Der Offene Brief im Wortlaut:

 
AK Vorrat an Koalition: Vorratsdatenspeicherung völlig ungeeignet zum Schutz von Kindern (22.11.21) Print E-mail

Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer weisen Versuche der SPD zurück, eine Vorratsspeicherung von Internetverbindungsdaten mit dem Vorgehen gegen Kinderpornografie zu rechtfertigen. Wörtlich heißt es in dem heute versandten Schreiben an die Parteivorsitzenden der Ampelparteien:

 
Koalitionsverhandlungen: Zivilgesellschaft fordert Ende der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung Print E-mail

SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen in den Ampel-Koalitionsverhandlungen ein Ende des Gesetzes zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungs-, Standort- und Internetdaten durchsetzen. Das fordern elf Bürgerrechts- und Berufsverbände in einem Offenen Brief an die Verhandler zum Thema Justiz und Inneres - darunter der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Deutsche Aidshilfe und der Deutsche Journalisten-Verband.

 
Offener Brief an EU-Kommission: Keine Vorratsdatenspeicherung in der EU! (06.10.2020) Print E-mail

Gemeinsam mit mehr als 40 Nichtregierungsorganisationen aus Deutschland, UK, Portugal, Rumänien, Slowenien, Schweden, Irland, Finnland, Norwegen, Österreich, Italien, Griechenland, Dänemark, den Niederlanden, Spanien und internationalen Verbänden fordern wir in einem offenen Brief unter anderem ein EU-weites Verbot von anlassloser Telekommunikations-Überwachung.

 
Internet- und Telefonanbieter speichern Aufenthaltsort und Internetkennungen tagelang auf Vorrat Print E-mail

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 06.12.2019: 

Obwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt haben, sammeln deutsche Telekommunikationsanbieter trotzdem von jedem Kunden Informationen über ihre Kontakte und Bewegungen, die nicht zur Abrechnung nötig sind. Dies ergibt sich aus einer jetzt, aufgrund der Nachfrage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur.[1] Die Daten werden auf Anforderung an Strafverfolger und Abmahnkanzleien weiter gegeben. 

 
Bayern und Bundesregierung uneins über Vorratsdatenspeicherung (04.02.2019) Print E-mail

Die Bundesregierung hält das ausgesetzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für unbedenklich – doch der bayerische Innenminister Dr. Herrmann widerspricht. Dies ergibt sich aus Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erstmals veröffentlicht. 

 
European Data Protection Day: 9 organisations call for better privacy in communications! (28.01.19) Print E-mail

Fundamental rights and data protection organisations from several European  countries demand effective protection against tracking and data retention.

 
ePrivacy: EU-Regierungen wollen elektronische Nachrichtenzensur einführen (22.01.2019) Print E-mail

 Die Bundesregierung tritt nach eigenen Aussagen in den Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung für Verbesserungen des letzten Vorschlags der österreichischen Ratspräsidentschaft ein, wie für die Begrenzung der zweckfremden Nutzung von Kommunikationsdaten oder datenschutzfreundliche Voreinstellungen in Browsern.

Einige EU-Regierungen wollen nun aber mit der Einführung der ePrivacy-Verordnung Internetverbindungen, E-Mails und Whatsapp-Nachrichten auf unzulässige Inhalte durchsuchen lassen. 

 
Vorratsdatenspeicherung: Bundesdatenschutzbeauftragte warnt vor "detaillierter Überwachung" (14.1.) Print E-mail

 Die inzwischen abgelöste Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) hält das schwarz-rote Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Bewegungs- und Internetzugangsdaten für verfassungswidrig. Dies ergibt sich aus ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht, die dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorliegt.[1]

"Eine effektivere Strafverfolgung und Wahrheitsermittlung im Strafverfahren wird durch die Vorratsdatenspeicherung [...] nicht erreicht", erklärt Voßhoff unter Verweis auf zahlreiche Umgehungsmöglichkeiten für organisierte Kriminalität. Dagegen ermöglichten es die flächendeckend zu speichernden Internetzugangsdaten in Verbindung mit weiteren Informationen, "über mehrere Wochen das Surfverhalten der Internetnutzer bei den jeweiligen Telemediendiensten äußerst detailliert [zu] überwachen". Vosshoff fordert deshalb die Einführung eines Richtervorbehalts für die Identifizierung von Internetnutzern (sog. Bestandsdatenauskünfte zu IP-Adressen).

 
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