Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen
Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer weisen Versuche der SPD
zurück, eine Vorratsspeicherung von Internetverbindungsdaten mit dem
Vorgehen gegen Kinderpornografie zu rechtfertigen. Wörtlich heißt es in
dem heute versandten Schreiben an die Parteivorsitzenden der
Ampelparteien:
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SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollen in den
Ampel-Koalitionsverhandlungen ein Ende des Gesetzes zur verdachtslosen
Vorratsspeicherung von Verbindungs-, Standort- und Internetdaten
durchsetzen. Das fordern elf Bürgerrechts- und Berufsverbände in einem
Offenen Brief an die Verhandler zum Thema Justiz und Inneres - darunter
der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Deutsche Aidshilfe und der
Deutsche Journalisten-Verband.
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Gemeinsam mit mehr als 40 Nichtregierungsorganisationen aus Deutschland,
UK, Portugal, Rumänien, Slowenien, Schweden, Irland, Finnland,
Norwegen, Österreich, Italien, Griechenland, Dänemark, den Niederlanden,
Spanien und internationalen Verbänden fordern wir in einem offenen
Brief unter anderem ein EU-weites Verbot von anlassloser Telekommunikations-Überwachung.
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Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 06.12.2019:
Obwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung
ausgesetzt haben, sammeln deutsche Telekommunikationsanbieter trotzdem
von jedem Kunden Informationen über ihre Kontakte und Bewegungen, die
nicht zur Abrechnung nötig sind. Dies ergibt sich aus einer jetzt,
aufgrund der Nachfrage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung,
veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur.[1] Die Daten werden auf Anforderung an Strafverfolger und Abmahnkanzleien weiter gegeben.
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Die Bundesregierung hält das ausgesetzte Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung für unbedenklich – doch der bayerische
Innenminister Dr. Herrmann widerspricht. Dies ergibt sich aus
Stellungnahmen an das Bundesverfassungsgericht, die der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung erstmals veröffentlicht.
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Fundamental rights and data
protection organisations from several European countries demand
effective protection against tracking and data retention.
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Die Bundesregierung tritt nach eigenen Aussagen in den Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung für Verbesserungen des letzten Vorschlags der österreichischen Ratspräsidentschaft ein, wie für die Begrenzung der zweckfremden Nutzung von Kommunikationsdaten oder datenschutzfreundliche Voreinstellungen in Browsern.
Einige EU-Regierungen wollen nun aber mit der Einführung der ePrivacy-Verordnung Internetverbindungen, E-Mails und Whatsapp-Nachrichten auf unzulässige Inhalte durchsuchen lassen.
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Die inzwischen abgelöste Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff
(CDU) hält das schwarz-rote Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung
aller Verbindungs-, Bewegungs- und Internetzugangsdaten für
verfassungswidrig. Dies ergibt sich aus ihrer Stellungnahme an das
Bundesverfassungsgericht, die dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
vorliegt.[1]
"Eine effektivere Strafverfolgung und Wahrheitsermittlung im
Strafverfahren wird durch die Vorratsdatenspeicherung [...] nicht
erreicht", erklärt Voßhoff unter Verweis auf zahlreiche
Umgehungsmöglichkeiten für organisierte Kriminalität. Dagegen
ermöglichten es die flächendeckend zu speichernden Internetzugangsdaten
in Verbindung mit weiteren Informationen, "über mehrere Wochen das
Surfverhalten der Internetnutzer bei den jeweiligen Telemediendiensten
äußerst detailliert [zu] überwachen". Vosshoff fordert deshalb die
Einführung eines Richtervorbehalts für die Identifizierung von
Internetnutzern (sog. Bestandsdatenauskünfte zu IP-Adressen).
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Obwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung
ausgesetzt haben, sammeln einige deutsche Telekommunikationsanbieter trotzdem
von jedem Kunden abrechnungsirrelevante Informationen über die Telefon-
und Internetnutzung. Dies ergibt sich aus einer Erhebung der
Bundesnetzagentur, die dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
vorliegt.[1] Den Unternehmen, deren Name die Bundesnetzagentur nicht bekannt gibt, droht ein Bußgeld.
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Das irische Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung sämtlicher
Mobiltelefonverbindungen für unbestimmte Zwecke der Strafverfolger ist
vom dortigen High Court als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta
gekippt worden.[1]
Das ca. 100 Seiten lange Urteil warnt vor einer Entwicklung, die "der
entmenschlichenden und unangenehmen Gesellschaft ähnelt, die im Roman
1984 dargestellt wurde". Die "abschreckende Wirkung auf die Privatsphäre
und das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit durch
tatsächliche und befürchtete Überwachung" sei nicht zu unterschätzen (Absatz 5.13 des Urteils).
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